Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Beschwerde der Stadt Kassel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel, einem Eilantrag gegen das verfügte Verbot stattzugeben, zurückgewiesen.
Damit darf am heutigen Samstag, 20.Juli 2019, zwar eine Kundgebung von Mitgliedern des politisch rechten Spektrums in Kassel stattfinden.
Jedoch hat die Stadt Kassel dem Anmelder nunmehr einen Auflagenbescheid erteilt, wonach die von ihm angemeldete Versammlung nicht an dem von ihm ursprünglich vorgesehenen Ort und der Aufzug nicht auf der ursprünglich vorgesehenen Route – mit Zwischenstopp vor dem Regierungspräsidium – stattfinden darf.
Der von der Stadt festgesetzte Versammlungsort nebst Route des geplanten Aufzugs befinden sich außerhalb der Kasseler Innenstadt.
Der Anmelder hat diesbezüglich einen Rechtsmittelverzicht abgegeben.
Zudem sind für morgen zahlreiche weitere Versammlungen und Veranstaltungen in Kassel angemeldet worden.
Vor diesem Hintergrund wird es am Samstag im gesamten Kasseler Stadtgebiet zu Verkehrsbehinderungen kommen.
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