Unterhaltspflicht trotz Freiwilligem Sozialen Jahr

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Soziale Arbeit

Mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr endet nicht automatisch die Unterhaltspflicht.

Wenn diese Zeit wichtig für die Berufsorientierung ist und das Kind zu Beginn des Sozialen Jahres noch minderjährig war, muss der Vater weiter zahlen.

Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) entschieden. Das Gericht bestätigte damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Kassel aus dem Jahr 2016.

Der siebzehneinhalb Jahre alte Sohn einer alleinerziehenden Mutter hatte ein Soziales Jahr gemacht, um zu prüfen, ob er für eine Altenpflegerausbildung geeignet ist.

Das Soziale Jahr vermittle berufliche und soziale Kompetenzen, die die Arbeitsmarktchancen verbessern, erklärten die Frankfurter Richter am Mittwoch.

Unter diesen Umständen müsse der Vater weiter Unterhalt zahlen, auch wenn diese Zeit nicht zwingend für die Ausbildung erforderlich sei.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, das OLG hat Beschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen.

 

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