Tempo 30-Zonen als Lärmschutz in Kassel

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Nächtlicher Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen kommt

Lärm macht krank. Und laute Verkehrsgeräusche stören die Nachtruhe zahlreicher in Menschen erheblich. Daher wird die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kassel noch im laufenden Jahr auf einzelnen Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 22 bis 6 Uhr auf 30 km/h herabsetzen.

Diese Entscheidung fußt auf einer Analyse, mit der der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2019 per Beschluss beauftragt wurde.   

„Städtische Straßen sind Lebensadern für tausende Menschen, die an ihnen wohnen. Mein Ziel ist es, dass in den Nachtstunden alle Menschen in Kassel gut und gesund schlafen können“, erklärt Stadträtin Simone Fedderke, zuständig für Stadtentwicklung, Bauen, Klimaschutz, Umwelt und Verkehr. Mit der auf den Weg gebrachten Maßnahme können etwa 6200 lärmgeplagte Menschen künftig ruhiger schlafen. 

Die Hauptlärmquelle im Stadtgebiet Kassel ist der Verkehr. An vielen Hauptverkehrsstraßen werden Lärmimmissionen erreicht, die vor allem in den Nachtstunden für die betroffene Anwohnerschaft eine erhebliche Belastung darstellen und es ist von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auszugehen. Eine Auswertung von Daten des Umweltbundesamts durch Zeit Online führte Kassel kürzlich sogar als eine der am stärksten von Lärm geplagten Städte an.

Ein Mittel zur Reduktion des Verkehrslärms ist die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Im Rahmen der Erarbeitung des Lärmaktionsplans und dessen Fortschreibungen wurden bereits vor einigen Jahren von einem Ingenieurbüro geeignete Streckenabschnitte vorgeschlagen, auf denen die Einführung von Tempo 30 nachts eine deutliche Lärmminderung erwarten lässt.

Voraussetzung für die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ist, dass die in der Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz‐Richtlinien‐StV) genannten Richtwerte rechnerisch überschritten und eine Minderung des Verkehrslärms rechnerisch um mindestens 3 dB (A) durch die Maßnahme zu erwarten ist. Für den Lärmpegel ist dies gleichbedeutend mit einer Halbierung des Verkehrs. 

Bis Ende Oktober sollen zunächst elf Streckenabschnitte mit einer Gesamtlänge von sieben Kilometern (Kasseler Straßennetz insgesamt: 700 Kilometer) mit einer entsprechenden Beschilderung ausgestattet sein. Mitte September werden die ersten Schilder stehen. Weitere Abschnitte befinden sich in der Lärmberechnung. Bei entsprechenden Ergebnissen erfolgt auch auf diesen Strecken eine Temporeduzierung in den Nachtstunden. Die Stadt wird dann rechtzeitig informieren.

Simone Fedderke abschließend: „Zusätzlich zur Lärmminderung kann die Reduktion der Geschwindigkeit zu einer Senkung des Schadstoffausstoßes und damit zu einer grundsätzlichen Verbesserung der Luftqualität führen.“

Die elf Streckenabschnitte, auf denen ab Herbst 2024 zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 gelten soll:

  • Kurt‐Schumacher‐Straße zwischen Mittelgasse – Weserstraße
  • Leipziger Straße zwischen Weserstraße – Platz der deutschen Einheit (Unterneustadt)
  • Ysenburgstraße zwischen Weserstraße – Franzgraben
  • Holländische Straße zwischen Eisenschmiede – Wolfhager Straße
  • Schönfelder Straße zwischen Wilhelmshöher Allee – Sternbergstraße (Heinrich‐Heine‐Straße)
  • Kohlenstraße zwischen Schönfelder Straße – Wittrockstraße
  • Frankfurter Straße zwischen Ludwig‐Mond‐Straße – Park Schönfeld
  • Frankfurter Straße zwischen Korbacher Straße (Krappgarten) – Leuschnerstr (Credéstraße)
  • Wolfhager Straße zwischen Gelnhäuser Str. – Mombachstraße
  • Wolfhager Straße zwischen Harleshäuser Straße – Obervellmarer Straße
  • Obervellmarer Straße Lilienweg – Wolfhager Straße  

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Meinung:

Die Anordnung solcher Lärmschutzmassnahmen sind durchaus begründet – dies vorab.

Das gängige Argument, dass Elektrofahrzeuge keinen Lärm erzeugen, kann man ebenfalls nachvollziehen. Es gibt allerdings eine Vielzahl von Urteilen, die dann Hilfskonstrukte herbeizitieren. Angeblich soll der Rollwiderstand der Reifen so laut sein, dass das Fahrzeug dann genauso laut sei wie ein Verbrenner. Der ursprüngliche Grund warum Lärmschutzmassnahmen notwendig erscheinen , ist sicher nicht der normale Verkehrsteilnehmer, sondern derjenige, der sein Verbrenner-Kraftfahrzeug eben nicht umweltschonend fährt. Eine “Belohnung” für E-Auto Fahrer( dürfen weiter 50 fahren) wäre angemessen und der Verbreitung dieser Antriebsart sicher sehr förderlich. Das Argument: “Die Wirksamkeit von Verkehrsregelungen muss klar, einfach, einheitlich und deutlich sein” müsse” ist jedoch nicht vollständig wegwischbar.

Das Argument jedoch, eine feste Radaranlage könne es nicht unterscheiden, welche Art von Antrieb da gerade käme – ist jedoch Blödsinn, denn die Kennzeichen werden automatisch erfasst – und dort sieht man gaz rechts ein “E”.

SO SCHLIMM, mal 30 zu fahren ist es aber dann jedoch auch wieder nicht. Durch Nordshausen fährt man auch mit Tempo 30 und das ist dann eben mal so. Also Bludruck wieder senken und eben mal langsamer fahren auf wirklich sehr kleinen Teilabschnitten- es sind meist nur wenige hundert Meter.

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