(ots) Am heutigen Freitag, den 8. Mai 2020, verabschiedete der Südtiroler Landtag mit großer Mehrheit ein Landesgesetz zur Öffnung der Wirtschaft und des Alltags. Ab 9. Mai darf der Einzelhandel öffnen, ab 11. Mai Bars und Restaurants ebenso wie Museen sowie Friseure. Ab 25. Mai können Hotels, andere Beherbergungsbetriebe und Seilbahnen wieder öffnen. Der Gesetzesbeschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Öffnung Südtirols für den Tourismus.
“Die Situation hat sich in Südtirol gut entwickelt und wir werden uns daran gewöhnen, mit Corona zu leben. Aus diesem Grund ist nach Wochen des Stillstands die Zeit reif, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben wieder zu ermöglichen, wenn auch in einem abgesicherten Modus. Bereits in den nächsten Tagen werden wir mit den Wiedereröffnungsmaßnahmen starten. Wir tun dies in großer Verantwortung und werden schrittweise zur Normalität zurückkehren”, so Südtirols Regierungschef Arno Kompatscher.
Die Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und weiteren Experten erarbeitet wurden, stellen die Sicherheit der Bevölkerung und künftiger Gäste in den Vordergrund. Die umfangreichen Sicherheitsauflagen wurden mittels eines eigenen Südtiroler Landesgesetzes eingeführt. Südtirol geht damit seinen eigenen Weg bei der Öffnung von Gesellschaft und Wirtschaft in Italien. Der Fokus liegt dabei zunächst auf einheimischen Gästen und, sobald die Mobilität zwischen den Regionen wieder erlaubt ist, auf Gästen aus Italien. Für den Sommer hofft die Region auf eine Aufhebung der Reisebeschränkungen vor allem in den wichtigsten Märkten Deutschland, Österreich und Schweiz.
“Aus gesundheitlicher Sicht können wir heute sagen, dass wir über den Berg sind. Natürlich haben wir keinen Erfahrungswert zu den Langzeitfolgen von Covid-19. Doch bei der Ausarbeitung der Maßnahmen berieten uns anerkannte Experten aus Südtirol, die im internationalen Austausch stehen. Die Situation in Südtirol hat sich sehr gut entwickelt und dank rigoroser Maßnahmen sind die Voraussetzungen gegeben, damit sich Südtirol zu einer der sichersten Regionen im Alpenraum entwickelt, denn mit dem neuen Landesgesetz bieten wir einen der höchsten Standards in Europa. Der enge Austausch und die Zusammenarbeit mit der Hotellerie beweisen, dass hier mit sehr viel Einsicht und Umsetzungswillen gearbeitet wird. Das freut mich sehr”, so Gesundheitslandesrat Thomas Widmann.
Die Hotellerie und das Gastgewerbe sehen die neuen Regelungen als einen wichtigen Schritt zurück in eine neue Normalität. “Die Gastbetriebe Südtirols bereiten aktuell schon alles vor, um einen sicheren und sorgenfreien Urlaub in Südtirol anbieten zu können”, sagt Manfred Pinzger, Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbands Südtirol (HGV). “Man wird wohl lernen müssen, mit dem Virus zu leben. Das bedeutet eine Umstellung der Infrastruktur unserer Betriebe und auch des direkten Umgangs mit dem Gast. Die Südtiroler Gastgeber richten sich dabei nach den Empfehlungen der Experten. All unsere Handlungen sind jetzt darauf gerichtet die größtmögliche Sicherheit in allen Betrieben Südtirols zu gewährleisten.”
Die Wochen des Lockdowns nutzten die Tourismusverantwortlichen, um sich und die touristischen Anbieter auf die veränderten Umstände bestmöglich vorzubereiten. “Die letzten Monate haben unsere Lebensgewohnheiten radikal verändert”, erläutert der Generaldirektor von IDM Südtirol, Erwin Hinteregger. “Die Herstellung der Reisefreiheit aus und in sichere Destinationen ist für Südtirols Tourismus sehr wichtig, denn unsere Gäste sind von größter Bedeutung – wirtschaftlich, aber auch emotional. Ein Großteil der Gäste kommt schon seit vielen Jahren immer in den gleichen Betrieb und wird als Teil der Familie empfunden. Das Ziel der Südtiroler Gastgeber ist es, sich die Einschätzung als sicheres Reiseziel zu verdienen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz befinden wir uns auf dem richtigen Weg, um in die Sommersaison mit der höchstmöglichen Sicherheit zu starten.”
Die beschlossenen Maßnahmen
Das verabschiedete Gesetz beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen zum Schutz der Gäste und der Bevölkerung:
- Im Alltag und in der Öffentlichkeit gilt es einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, außer zwischen zusammenlebenden Mitgliedern desselben Haushalts. Unter diesem Mindestabstand von zwei Metern gilt die Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege. An geschlossenen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gilt ebenso die Verpflichtung, die Atemwege zu schützen und trotz dieses Schutzes einen Abstand von einem Meter einzuhalten. - Auf den Gemeinschaftsflächen von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wird die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig aufhalten dürfen, beschränkt. Grundsätzlich gilt es, einen Abstand von zwei Metern einzuhalten. Ausnahmen gibt es für Familien und Personen, die im selben Zimmer nächtigen. Freibäder dürfen öffnen, Hallenbäder und Saunen im Moment nicht - außer es handelt sich beim Betrieb um eine sogenannte "Covid-Protected-Area", wo Mitarbeiter und Gäste auf Covid-19 getestet sein müssen. - In Restaurants und Bars dürfen sich nicht mehr Gäste aufhalten als es Sitzplätze gibt. Die Tische müssen so gereiht sein, dass ein Abstand zwischen den Personen von zwei Metern oder von einem Meter Rücken an Rücken gewährleistet ist, mit Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts. Dieser Abstand kann nur unterschritten werden, wenn geeignete Trennvorrichtungen zwischen den Personen installiert sind, um die Tröpfcheninfektion zu verhindern. Nur am Tisch kann auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden. Servierkräfte müssen Masken des Typs FFP2 verwenden. - Die Kapazitäten im öffentlichen Nahverkehr sind auf maximal 60 Prozent begrenzt. Im Fahrzeug und beim Ein- und Aussteigen gelten die Ein-Meter-Abstände. Fahrgäste dürfen nur ausgewiesene Plätze nutzen und müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. - Seilbahnen dürfen maximal zwei Drittel der erlaubten Personenkapazität in geschlossenen Gondeln mit Ausnahme von zusammengehörenden Mitgliedern desselben Haushaltes befördern, in den Wartebereichen müssen Mindestabstände einhaltbar sein und ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Kabinen werden außerdem regelmäßig desinfiziert. - Sport im Freien zu treiben ist wieder möglich, sofern es sich nicht um Mannschaftssport handelt und der Sicherheitsabstand von drei Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Diese Regelung gilt nicht für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts. Bei Unterschreiten des Abstands von drei Metern zwischen den Personen muss ein Schutz der Atemwege verwendet werden. - Der Besuch von Museen ist unter Wahrung der allgemeinen Regeln, wie dem Tragen eines Gesichtsschutzes, möglich. - Alle Geschäfte und Handelsbetriebe können mit Inkrafttreten des Gesetzes ihre Arbeit wieder aufnehmen. Einweghandschuhe sind vor allem beim Lebensmittelver- und -einkauf vorgesehen. Kassenbereiche sind mit einer Schutzvorrichtung abzutrennen. Der Zugang zum Geschäft muss gestaffelt erfolgen. Die Öffnungszeiten können zu diesem Zweck verlängert werden. Mit Ausnahme für kleine Geschäfte bis zu 50 Quadratmeter gilt die 1/10-Regel. Dies bedeutet, dass im Handelsgeschäft nur ein Kunde je zehn Quadratmeter anwesend sein kann. - Eine von der Landesregierung ernannte fünfköpfige Kommission von Fachleuten aus Epidemiologie, Statistik, Hygiene und öffentliche Gesundheit wird ein striktes Monitoring durchführen und den Verlauf der Infektionen durch das neuartige Coronavirus beobachten. Sollte die Infektionskurve wieder ansteigen und sich Südtirol den Kapazitätsgrenzen des Gesundheits- und Pflegesystems nähern, schlägt diese Kommission dem Landeshauptmann Maßnahmen zur Einschränkung des Infektionsrisikos vor.
Original-Content von: IDM Südtirol
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