Statement von PETA zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur tierschutzwidrigen Kükentötung

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Leipzig / Stuttgart, 13. Juni 2019 – Nach einem jahrelangen Prozess zweier Brüterei-Betreiber aus den Landkreisen Paderborn und Gütersloh wurde der Fall bezüglich des Tötens männlicher Küken im Mai vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Heute verkündete das Gericht, das Kükentöten nur noch übergangsweise weiterhin zuzulassen. PETA betrachtet das Urteil dennoch als wegweisend. Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei der Tierschutzorganisation, erklärt:

 

„Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision letztlich nur aus rein formalen Gründen zurückgewiesen, doch die Urteilsbegründung ist ganz klar: Nach Auffassung des Gerichts ist es für sich genommen kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes, männliche Küken zu töten, die aus wirtschaftlichem Interesse aus einer auf eine hohe Legeleistung spezialisierten Zuchtlinie stammen.

Das Bundesverwaltungsgericht begründete: ‚Im Lichte des im Jahr 2002 in das Grundgesetz aufgenommenen Staatsziels Tierschutz beruht das Töten der männlichen Küken für sich betrachtet nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund.‘

Die Richterin verkündete, dass die Belange des Tierschutzes schwerer wiegen als das wirtschaftliche Interesse der Betriebe. Die Praxis bleibt vorübergehend nur deshalb rechtmäßig, weil sie lange Zeit auch von staatlicher Seite hingenommen wurde und den Brütereien aus diesem Grund keine sofortige Umstellung zugemutet werden könne. PETA wird sich weiterhin für ein zügiges Verbot einsetzen, da bereits praxistaugliche Alternativen vorhanden sind.

 

Mit dem Urteil stellt sich Deutschlands höchstes Gericht in Verwaltungsangelegenheiten gegen das skandalöse Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster und einer ganzen Wirtschaftsbranche, die die Praxis der Tötung männlicher Küken aus Profitgründen befürwortet hat. Ein ganzer Betriebszweig hat allein seit 2002 milliardenfach Tierkinder getötet – eine lebensverachtende und tierschutzwidrige Praxis, von staatlicher Seite geduldet und gestützt. Auch wenn das Töten männlicher Küken vorübergehend noch erlaubt ist, hat das Bundesverwaltungsgericht heute ganz deutlich gemacht, dass wirtschaftliche Interessen nicht per se über dem ethisch begründeten Lebensschutz für Tiere stehen.“

 

PETA nimmt mit diesem Statement gleichzeitig den Satz „Eben jene Entscheidung hob das Bundesverwaltungsgericht heute auf“ zurück.

 

Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist hier einsehbar: https://www.bverwg.de/pm/2019/47


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