Berlin (DAA). Die Sonne scheint, das Thermometer erreicht die 30-Grad-Marke. Auch in Büros und Konferenzräumen steigen die Temperaturen. Arbeitnehmer müssen sich trotzdem an die üblichen Kleiderregeln halten. Das gilt auch, wenn es keinen festen Dresscode gibt, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt.
Der Arbeitgeber hat das Recht, angemessene Kleidung am Arbeitsplatz vorzuschreiben. Hat er einen bestimmten Dresscode festgelegt, müssen sich die Mitarbeiter auch im Sommer daran halten.
Doch auch wenn keine betriebliche Kleiderordnung existiert, bedeutet das nicht automatisch, dass man in Shorts und Flipflops ins Büro kommen kann. „Die üblichen Konventionen mit Blick auf die Kleidung gelten auch im Sommer“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Wer viel Kundenkontakt hat oder in einem Unternehmen arbeitet, das auf ein seriöses Auftreten der Mitarbeiter Wert legt, sollte sich also eher bedeckt kleiden. Dürfen die Mitarbeiter hingegen das ganze Jahr über legere Kleidung tragen, darf es im Sommer auch mal eine kurze Hose sein.
Rechtsprechung zu passender oder unpassender sommerlicher Kleidung am Arbeitsplatz gibt es bislang wenig. Ernste Konsequenzen dürften nur in sehr seltenen Fällen drohen. Wer sich am Arbeitsplatz zu sommerlich kleidet, riskiert dennoch mehr als einen schlechten Eindruck. Der Arbeitgeber kann von seinem Angestellten verlangen, dass er nachhause geht und sich umzieht, wenn die Kleidung nicht angemessen ist.
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