Homberg (ots) – Schwalm-Eder-Kreis Waffenamnestie 2017/ 2018 – Waffen und Munition können weiterhin bei Polizei oder Waffenbehörde straffrei abgegeben werden
Am 06.07.2017 trat eine neue Regelung im Waffengesetz in Kraft, woraus eine straffreie Waffen- und Munitionsabgabe bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde resultiert.
Aus der Amnestie ergibt sich u. a. eine Straffreiheit für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz.
Bisher wurden bei der Waffenbehörde und der Polizei im hiesigen Kreis 126 Waffen und 15 Kilogramm Munition abgegeben.
Bei den Waffen handelt es sich zu 50 % um Gewehre, die anderen 50 % sind Handfeuerwaffen und wenige Messer und Schlagringe.
Bei der Hälfte der abgegebenen Waffen handelt es sich um erlaubnisfreie – legale – Waffen, bei der anderen Hälfte der Waffen hätte der Besitz – außerhalb der Waffenamnestie – ein Strafverfahren nach sich gezogen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Waffen, Gegenstände oder Munition, welche dem Kriegswaffenkontrollgesetz/ Sprengstoffgesetz unterliegen.
Die Waffenamnestie gilt noch bis zum 01.07.2018
Ziel der Waffenamnestie ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder z. B. geerbte Waffen straffrei und unbürokratisch abzugeben.
Waffen und Munition können bei der zuständigen Polizeidienststelle oder bei der zuständigen Waffenbehörde beim Landratsamt in Homberg abgegeben werden.
Wer Waffen oder Munition abgeben will, sollte sich jedoch zuvor mit der Polizei (Tel.: 05681/774-0) oder Waffenbehörde (Tel.: 05681/775-360; -369;- 364 und -365) in Verbindung setzen, um die Verfahrensweise der Waffenübergabe oder Abholung abzustimmen.
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
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