Schulden steigen trotz Schuldenbremse!!!!

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Öffentliche Schulden steigen im 1. Quartal 2024 auf 2,46 Billionen Euro

WIESBADEN – Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2024 mit 2 461,4 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem Jahresende 2023 um 0,6 % oder 15,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem 1. Quartal 2023 erhöhte sich der Schuldenstand um 2,3 % oder 54,7 Milliarden Euro. Ohne die Einbeziehung der Schulden aller öffentlich bestimmten Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab dem 2. Quartal 2023 hätte dieser Anstieg lediglich 1,9 % oder 45,8 Milliarden Euro betragen. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Der Kommentar:

Leider haben es die Bürger bei der Volksabstimmung damals nicht so verstanden um was es wirklich geht. Eine Schuldenbremse ist an sich eine gute Sache, damit wir unseren Enkeln nicht nur Schulden hinterlassen – dachte sich die Menschen. Aber eine Schuldenbremse bedeutet im richtigen Leben, dass die Politiker all das finanzieren können, wozu sie Lust haben und alles andere (worauf der Bürger Lust hat) wird unter Hinweis auf die Schuldenbremse abgelehnt. Um so mehr erstaunt da die Pressemldung des Statistischen Bundesamtes, dass die Schulden gestiegen sind. Eigentlich gar nicht möglich – oder? Wenn mir die Bank eine Sperre setzen würde, gehts genau bis dahin und leider nicht mehr weiter.

Und jeden verdammten Tag hören wir in den Nachrichten welcher Politiker sich hier und dort großzügig zeigte und noch mehr Geld ausgab. Hinzu kommt ja noch der komplette Aufbau der Ukraine der vom deutschen Steuerzahler bezahlt werden muss!

Schulden des Bundes erhöhen sich um 6,5 Milliarden Euro

Die Schulden des Bundes stiegen im 1. Quartal 2024 gegenüber dem Jahresende 2023 um 0,4 % beziehungsweise 6,5 Milliarden Euro. Die Verschuldung des Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds Corona“ sank im 1. Quartal 2024 um 3,4 Milliarden Euro auf 33,6 Milliarden Euro (-9,1 %), während das im Juli 2022 errichtete „Sondervermögen Bundeswehr“ im gleichen Zeitraum einen Schuldenanstieg um 38,8 % oder 2,3 Milliarden Euro auf nunmehr 8,1 Milliarden Euro verzeichnete. Das Sondervermögen „Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie“ wurde zum Jahresende 2023 aufgelöst und die Schulden in den Kernhaushalt des Bundes überführt. 

Schulden der Länder steigen um 1,2 %

Die Länder waren zum 1. Quartal 2024 mit 602,3 Milliarden Euro verschuldet, das war ein Zuwachs um 1,2 % oder 6,9 Milliarden Euro gegenüber dem Jahresende 2023. 

Am prozentual stärksten stiegen gegenüber dem Jahresende 2023 die Schulden in Mecklenburg-Vorpommern (+9,7 %), Sachsen-Anhalt (+8,6 %) und Berlin (+7,3 %).

Die stärksten prozentualen Schuldenrückgänge wurden für Baden-Württemberg (-5,8 %), Sachsen (-3,4 %) und Hamburg (-3,3 %) ermittelt und ergaben sich aufgrund niedrigerer Wertpapieremissionen und Kreditvergaben infolge von nicht benötigter Liquidität.

Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände wachsen um 1,4 %

Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des 1. Quartals 2024 im Vergleich zum Jahresende 2023 um 1,4 % oder 2,2 Milliarden Euro auf 156,1 Milliarden Euro zu. 

Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Mecklenburg-Vorpommern (+8,1 %) auf, gefolgt vom Saarland (+6,1 %) und Schleswig-Holstein (+5,6 %). Bei den saarländischen Kommunen ist zu beachten, dass seit dem 1. Januar 2020 bis zum 31. März 2024 insgesamt 801,3 Millionen Euro im Rahmen des „Saarlandpakts“ durch das Land abgelöst wurden.

Einen Rückgang der Verschuldung gab es lediglich in Rheinland-Pfalz (-2,8 %), Thüringen (-1,1 %) sowie in Hessen (-0,1 %). 

Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im 1. Quartal 2024 gegenüber dem Jahresende 2023 um 0,2 Millionen Euro (-1,1 %) auf 22,1 Millionen Euro. 

Methodische Hinweise:

Nähere Erläuterungen zur Behandlung der öffentlich bestimmten ÖPNV-Unternehmen bietet der Statistische Bericht „Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts“ unter „Informationen zur Statistik“. 

Die in der vierteljährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen. Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatgeschäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das 4. Quartal 2023 in Höhe von 273,6 Millionen Euro und für das 1. Quartal 2024 in Höhe von 193,2 Millionen Euro sowie Hessen für das 4. Quartal 2023 in Höhe von 38,8 Millionen Euro und für das 1. Quartal 2024 in Höhe von 64,8 Millionen Euro). Die Schulden der Kernhaushalte der Sozialversicherung wurden auf Basis des Ergebnisses der jährlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2022 mit 9,6 Millionen Euro fortgeschrieben. Weitere methodische Hinweise einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik bieten der Statistische Bericht „Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts“ sowie der Qualitätsbericht zur Statistik. 

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse zur Entwicklung in den einzelnen Ländern enthält der Statistische Bericht „Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts“ sowie die Tabelle „Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich“ auf der Themenseite „Schulden, Finanzvermögen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Monatsergebnisse zur Verschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen sind im Dashboard Deutschland (www.dashboard-deutschland.de) im Themenbereich „Öffentliche Finanzen“ verfügbar. In diesem Datenportal bündelt das Statistische Bundesamt hochaktuelle Indikatoren der amtlichen Statistik und weiterer Datenanbieter zu den Themen „Wirtschaft und Finanzen“ sowie „Gesundheit und Mobilität“.

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