(ots) Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesumweltministerin Svenja Schulze zu Nachbesserungen am Entwurf des Verpackungsgesetzes auf, den das Bundeskabinett am 20. Januar beschließen soll. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert eine Lenkungsabgabe von mindestens 20 Cent für to-go-Becher und Essensboxen aus Einwegplastik, die gezielt zur Förderung von Mehrwegsystemen eingesetzt werden soll. Der bisherige Gesetzentwurf sieht lediglich eine Angebotspflicht von Mehrwegbehältern vor, die nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes jedoch leicht durch symbolische Mehrwegangebote unterlaufen werden kann.
Die Ausweitung des Einwegpfands auf alle Plastikflaschen und Dosen begrüßt die DUH. Allerdings sollte auch für Getränkekartons die Pfandpflicht gelten, da von ihnen viele achtlos in der Umwelt entsorgt und zu wenige recycelt werden. Umweltministerin Schulze muss dafür sorgen, dass Abfüller und Händler die bereits bestehende Mehrwegquote von 70 Prozent für Getränkeverpackungen umsetzen. Auch hier ist eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Plastikflaschen und Dosen notwendig.
“Die von Umweltministerin Svenja Schulze geplante Angebotspflicht für Mehrweg-to-go-Becher und Essensboxen wird ins Leere laufen. Bereits heute bieten große Kaffeehäuser Mehrwegbecher an, allerdings oft als reine Alibilösungen, die kaum gefördert und gezielt klein gehalten werden. Vor Jahren ist in Österreich bereits eine Angebotspflicht von Mehrwegflaschen im Handel krachend gescheitert, weil symbolische Mehrwegprodukte in die Ladenregale gestellt wurden, ohne etwas an der grundsätzlichen Einwegstrategie zu ändern. Damit die während der Corona-Krise nochmals gestiegenen to-go-Abfallmengen wirklich reduziert werden, braucht es eine Lenkungsabgabe auf Einweg von mindestens 20 Cent. Mit der ab 2022 in Tübingen geplanten kommunalen Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen zeigt Oberbürgermeister Boris Palmer Umweltministerin Schulze auf, was zu tun ist“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Langfristiges Ziel muss jedoch sein, Einweg-Getränkebecher und -Essensboxen gänzlich zu verbieten, so wie es bereits bei Plastiktüten und Strohhalmen der Fall ist.
Zur Ausweitung des Einwegpfandes kritisiert Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH: “Es ist völlig unverständlich, warum Plastikflaschen mit Milch erst ab 2024 und Getränkekartons überhaupt nicht bepfandet werden sollen. Milch-Plastikflaschen lassen sich bereits heute problemlos über Rücknahmeautomaten im Handel sammeln und recyceln. Das Gleiche gilt für Getränkekartons, von denen viele achtlos in der Umwelt entsorgt werden.”
Trotz aller Vorteile der Einwegpfandpflicht wird diese nicht ausreichen, um eine Trendumkehr von den derzeit marktdominanten Einwegverpackungen zur gesetzlich festgelegten Mehrwegquote für Getränkeflaschen von 70 Prozent herbeizuführen. Der Entwurf des Verpackungsgesetzes enthält keine ausreichenden Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der Getränke-Mehrwegsysteme, die momentan nur 41 Prozent Marktanteil aufweisen. Deshalb ist die Einführung einer zusätzlich zum Pfand zu erhebenden Lenkungsabgabe in Höhe von mindestens 20 Cent pro Einweg-Plastikflasche und Getränkedose notwendig. Nur so werden deren negative ökologische Auswirkungen auch im Produktpreis sichtbar und Mehrweg konsequent gefördert.
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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