Der NATO-Stützpunkt in Rostock widerspricht Inhalt und Sinn des “Zwei-plus-Vier-Vertrages” zwischen den beiden deutschen Staaten und den Alliierten. Rechtsanwalt Hans Bauer bewertet den speziellen Auftrag des neuen NATO-Stützpunkts und die damit einhergehende Völkerrichtsverletzung.
Von Rechtsanwalt Hans Bauer, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V.
Erklärung der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V.
NATO-Hauptquartier in Rostock – Verletzung des Völkerrechts
Die Einweihung eines maritimen taktischen Hauptquartiers der NATO am 21. Oktober in Rostock ist ein eklatanter Völkerrechtsbruch. Mit ihr wird insbesondere der “Zwei-plus-Vier-Vertrag” vom 12. September 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier alliierten Mächten Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA verletzt, in dem unter anderem die Stationierung und Verlegung ausländischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR nach Abzug der sowjetischen Streitkräfte geregelt ist.
Artikel 5 (3) des Vertrages bestimmt: “Ausländische Streitkräfte … werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.”
Welche Bedeutung dieses Hauptquartier, das “CTFB” (Commander Task Force Baltic), für die multilaterale Kooperation der NATO hat, machte Verteidigungsminister Boris Pistorius bei der Einweihung klar. Es gehe um die Verantwortung Deutschlands als “globale Handlungs- und Seenation” an der Ostfront der NATO. Durch ständige Lageinformationen soll die Ostfront gegen den Feind Russland gesichert werden.
Quelle: https://t.me/russischdeutschenachrichten