Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung erneut verschärft und weitere Einschränkungen im Kampf gegen die Pandemie beschlossen. „Die Lage bleibt leider weiterhin ernst und wir erhöhen das Schutzniveau. Die Infektionszahlen sind nach wie vor zu hoch, die Kliniken sind an den Grenzen ihrer Kapazitäten und die Omikron-Variante des Virus stellt uns alle vor weitere Herausforderungen. Aufgrund der hohen Auslastung der Intensivstationen wurden in Hessen bereits weitgehende Schutzmaßnahmen getroffen. Insbesondere haben wir in vielen Bereichen die 2G-Regel eingeführt, um das Risiko von Infektionen zu reduzieren und besonders vulnerable Gruppen vor schweren Erkrankungen zu schützen“, erklärten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose.
Aktuelle Zahlen fordern weitere Schritte
„Die hohen Ansteckungszahlen und die zu erwartenden weiteren Fälle in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen machen jedoch weitere Schritte notwendig. Wenn wir nicht gegensteuern, droht weiterhin eine Überlastung des Gesundheitssystems. Deshalb hat der Hessische Landtag einen Beschluss gefasst, der es ermöglicht, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, soweit und solange die konkrete Gefahr der Ausbreitung von Covid-19 in Hessen besteht. Auf dieser Grundlage haben wir unsere aktuelle Verordnung angepasst, um für die kommenden Wochen gerüstet zu sein“, so der Regierungschef.
„Aktuell sind besonders im südhessischen Krankenhaus-Versorgungsgebiet 6 rund um Darmstadt die Kliniken sehr stark belastet. Da ein weiterer Anstieg der Zahlen im Wochenverlauf zu erwarten ist, steuern wir jetzt entgegen und schaffen Entlastung“, so Gesundheitsminister Klose. Von heute an würden deshalb voraussichtlich 15 Patientinnen und Patienten in weniger belastete Versorgungsgebiete verlegt. „So sorgen wir für gute Versorgungsmöglichkeiten für alle Patientinnen und Patienten. Dieses Vorgehen beweist einmal mehr die Stärke unserer Prognose- und Steuerungsinstrumente wie des Planstabs Stationär, der die Lage permanent analysiert“, so Kai Klose weiter.
Der Hessische Landtag hatte – angesichts der hohen Infektionszahlen – in seiner Sitzung am 7. Dezember festgestellt, dass § 28a Abs. 1 bis 6 des Bundesinfektionsschutzgesetzes grundsätzlich anwendbar ist. Dadurch werden weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie möglich.
Diese weiteren Regelungen der Corona-Schutzverordnung gelten ab Donnerstag,
dem 16. Dezember 2021:
Erleichterung für Personen mit Auffrischungsimpfung
Überall dort, wo nach der Coronavirus-Schutzverordnung die 2G Plus-Regel gilt, müssen auch Geimpfte und Genese einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Diese Testvorgabe entfällt nun für Personen, die bereits eine (dritte) Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Kontaktbeschränkungen bei Treffen mit Ungeimpften
Bei Treffen in der Öffentlichkeit, an denen mindestens eine ungeimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt, gibt es zusätzliche Kontaktbeschränkungen: Zulässig ist dann nur der eigene Haushalt sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Die bisherigen Ausnahmen bspw. für Personen unter 18 Jahren bleiben bestehen.
Veranstaltungen:
Im Freien: Bei Großveranstaltungen mit mehr als 3.000 Teilnehmenden muss in Zukunft Maske getragen werden – auch wenn Abstände eingehalten werden können.
In Innenräumen: Bei größeren Veranstaltungen in Innenräumen wird die Kapazität ab dem 251. Platz auf 25 Prozent begrenzt. Das heißt: Die ersten 250 Plätze können voll ausgenutzt werden. Bei allen weiteren Plätzen darf nur noch jeder vierte Platz belegt werden.
Ausweitung der 3G-Regel
Auch in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe gilt in Zukunft auch für die Besucher 3G. In der Kindertagespflege greift die 3G-Regel für das (selbständige) Personal.
Böllerverbot auf belebten Plätzen
Auf belebten öffentlichen Plätzen dürfen keine Feuerwerkskörper (ab Kategorie F2) abgebrannt werden. Kleinstfeuerwerke wie bspw. Wunderkerzen oder Knallerbsen bleiben erlaubt. Die betroffenen Plätze werden von den Kommunen festgelegt. Der Bund hat zudem angekündigt, den Verkauf von (größeren) Feuerwerkskörpern bundesweit zu verbieten.
Hotspot-Regelung
Sobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag.
- Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Diese werden von den Kommunen festgelegt.
- Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Die genaue Abgrenzung legen die Kommunen fest.
- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G.
- Weihnachtsmarkt: Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G). Die Kommunen können auch innerhalb des 2G-Bereichs ein Alkoholverbot erlassen.
- Ab 3.000 Teilnehmenden gilt auch bei Veranstaltungen im Freien die 2G-Plus–Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Begrenzung der Personenzahl bei privaten Feiern und Zusammenkünften auf 50 drinnen und 200 draußen.
- Schließung von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten.
Diese „Hotspot-Regelungen“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.
Die Verordnung tritt am 16. Dezember in Kraft. Damit ist der erste Tag, an dem die neuen Hotspot-Regeln in einer Hotspot-Kommune greifen können, der 19. Dezember.
„Wir bitten Sie alle, sich über die Feiertage an die geltenden Regeln zu halten und Abstand, Hygiene und Maske anzuwenden. Bitte lassen Sie sich impfen – egal ob Erstimpfung oder Booster, jede Impfung hilft uns, die Pandemie hinter uns zu lassen!“, sagt Gesundheitsminister Kai Klose, der auf die zahlreichen Impfmöglichkeiten verweist, die in Hessen bestehen – und die auch rege genutzt werden: „Heute haben wir die zehnmillionste Impfung in Hessen seit Beginn der Impfkampagne verabreicht. Das ist eine beeindruckende Zahl. Ich danke allen Partnern der Impfallianz Hessen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Helferinnen und Helfern von Herzen für diese große Gemeinschaftsleistung“, so Minister Klose weiter.
Weiterführende Informationen:
Die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe bewegen sich in Hessen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Mit Stand 14. Dezember 2021 liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen landesweit bei 247,6. Gleiches gilt für die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegungszahlen der Intensivstationen mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Mit Stand vom 14. Dezember 2021 werden 310 COVID-19-Patientinnen und -Patienten intensivmedizinisch betreut. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt in Hessen derzeit bei 4,56 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Dabei ist die Hospitalisierungsinzidenz gerade unter ungeimpften Personen besonders hoch. Die Todeszahlen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion sind zuletzt gestiegen.
OV von Land Hessen
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