Hessen bereitet sich auf Afrikanische Schweinepest vor

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Land Hessen -“Hessen hat sich in den letzten Jahren gut auf die Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Bei den mehrmals im Jahr stattfindenden Tierseuchenübungen proben die Veterinärbehörden den Ablauf der Bekämpfungsmaßnahmen sowie die Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen. Das Hessische Tierseuchenzentrallager wurde mit zusätzlichem Material für die Desinfektion von Fahrzeugen, die Bergung und Entsorgung von verendeten Wildschweinen sowie mit Zaunmaterial zur Umzäunung eines Infektionsgebietes ausgestattet“, erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz.

„Für den Menschen ist die Tierseuche vollkommen ungefährlich. Für Wildschweine und auch für Hausschweine führt diese hochansteckende Krankheit fast immer zum Tod. So hat sie das Potenzial, große wirtschaftliche Schäden bei den schweinehaltenden Landwirten anzurichten. Deshalb ist es wichtig sich auf den Seuchenfall vorzubereiten, wenngleich wir hoffen, dass es nicht dazu kommen wird“, sagte Ministerin Hinz.

Den ca. 5.500 Schweine haltenden Betrieben in Hessen, in denen rund 440.000 Schweine stehen, drohen im Falle eines Seuchenausbruches gravierende Einschränkungen. „Deshalb ist es wichtig, dass alle Vorkehrungen getroffen werden, um die möglichen Schäden für die Land- und Forstwirtschaft sowie auf die Jagdausübung so gering wie möglich zu halten“, so Hinz. Gerade Schweinefreilandhaltungen und Schweinehaltungen mit Auslauf sind einem besonderen Risiko für die Einschleppung der Tierseuche ausgesetzt. Durch den möglichen Kontakt der gehaltenen Schweine mit Wildschweinen ist eine Infektion möglich. Die Betriebe sollten deshalb ausreichend Stallkapazitäten vorhalten, um die Schweine im Falle des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Hessen im schützenden Stall unterbringen zu können. Für alle Schweine haltenden Betriebe gilt, dass die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden müssen. Diese Maßnahmen werden risikoorientiert durch die Veterinärbehörden kontrolliert.

Die Hessische Landwirtschaftsministerin bittet außerdem um Unterstützung durch die Bevölkerung und insbesondere die Jägerschaft. „Viel hängt davon ab, dass die Seuche frühzeitig erkannt wird“, stellt Hinz fest. „Totaufgefundene Wildschweine sollten gemeldet werden, damit von diesen Tieren Proben entnommen werden können. Für solche Untersuchungsprobe wird den Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro gewährt. Die Untersuchung verendet aufgefundener Wildschweine ist die wirksamste Maßnahme, um eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest möglichst frühzeitig zu erkennen“, ergänzte die Ministerin. „Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im hessischen Wildschweinebestand würde bei der derzeit hohen Wildschweindichte den qualvollen Tod vieler Wildschweine bedeuten. Ich rufe die Jägerschaft deshalb auf, mit konsequenten jagdlichen Maßnahmen die Schwarzwildpopulation zu reduziert und damit Tierleid in Folge einer möglichen Einschleppung der Seuche vorzubeugen“, sagte Hinz. „Oftmals verbreitet sich die Seuche über größere Strecken durch unachtsam entsorgte Reste von Lebensmitteln, die infizierte Fleisch- oder Wurstwaren enthalten. Deshalb appelliere ich für einen sorgsamen Umgang mit Lebensmittelresten, die immer über den Hausmüll oder einen wildschweinsicheren Müllbehälter entsorgt werden sollen“, erklärte Hinz.

 

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