Halbzeit: Hessen bundesweit Spitze bei der Erklärungsabgabe zur Grundsteuer

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Am 1. Juli startete die Erklärungsabgabe zum Grundsteuermessbetrag. Bisher sind nahezu 550.000 Erklärungen eingegangen. Hessen liegt im bundesweiten Vergleich an der Spitze. Bis zum 31. Oktober haben die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz in Hessen noch Zeit, die Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.

Bundesweit wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf neuer Grundlage erhoben. Die Grundsteuerreform ist eines der größten Steuerprojekte seit Jahrzehnten. Die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag muss zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres abgegeben werden, da sich die Neuberechnung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke in mehreren Schritten bis hin zu der Erteilung der Steuerbescheide durch die Gemeinden vollzieht und deshalb Zeit benötigt.

Nach zwei Monaten, zur Halbzeit der Erklärungsabgabe, kann eine positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Hessen gezogen werden. Inzwischen sind bereits 546.087 Erklärungen eingegangen. 95 Prozent davon wurden elektronisch abgegeben: 519.329. Nur 5 Prozent der Erklärungen gingen in Papierform ein: 26.758. Insgesamt sind damit 19 Prozent der Erklärungen eingegangen. Bezogen auf den elektronischen Eingang und im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einheiten liegt Hessen mit 18,17 Prozent bundesweit an der Spitze. Ein bundesweiter Vergleich der Abgaben in Papierform liegt nicht vor.

„Fast 550.000 abgegebene Erklärungen: Das ist ein gelungener Start in das Mammutprojekt Grundsteuerreform. Wie im Sport so ist auch hier zur Halbzeit noch nicht entschieden, wie es ausgeht. Ich bin mir aber sicher, dass in der zweiten Halbzeit noch weitaus mehr Erklärungen eingehen und wir eine starke Schlussphase erleben werden. Der bisherige Start in der Ferien- und Urlaubszeit, in der zudem noch berechtigte Sorgen um Krieg, Preissteigerungen und Energieknappheit von jedem von uns viel Aufmerksamkeit verlangen, war überraschend gut, hatte die Grundsteuer bei vielen Bürgerinnen und Bürgern gerade in dieser Lage doch bestimmt nicht die oberste Priorität. Es gibt auch in der Tat trotz all unserer Bemühungen um eine möglichst einfache Handhabung vergnüglichere Beschäftigungen. Vielen Dank an alle, die uns trotz allem bereits ihre Erklärungen eingereicht haben“, sagte Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms. „Vielen Dank auch an die Beschäftigten der Hessischen Steuerverwaltung, die seit Monaten die größte Steuerreform seit Jahrzehnten mit enormer Tatkraft umsetzen. Die Hessische Steuerverwaltung wird die Bürgerinnen und Bürgern auch in der zweiten Halbzeit umfassend unterstützen. Dass bisher im Verhältnis zu den abzugebenden Erklärungen nirgends so viele elektronische Erklärungen abgegeben wurden wie bei uns, liegt an den Hessinnen und Hessen, dem verhältnismäßig einfachen Hessen-Modell der Grundsteuer und sicher auch an dem passgenauen Bürgerservice.“

Entscheidungen aus der Vergangenheit zahlen sich nun aus

„Das Land Hessen kann zufrieden mit dem bisherigen Erklärungseingang sein,“ sagt Jürgen Roßberg, Oberfinanzpräsident der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main „und auch ich möchte mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sehr dafür bedanken, den Erklärungspflichten so aufmerksam nachzukommen.“

Eine genaue Prognose zum individuellen Abgabeverhalten von Steuerpflichtigen ist nicht einfach zu treffen. Im Hinblick auf das bekannte Abgabeverhalten, beispielsweise bei Einkommensteuererklärungen, ist es grundsätzlich nicht ungewöhnlich, dass eine erhebliche Menge an Erklärungen kurz vor Fristende eingeht. Nach dem Sommer und der Ferienzeit ist auch mit einem Anstieg zu rechnen. Eine Verlängerung der allgemeinen Abgabefrist erscheint aus derzeitiger Sicht nicht notwendig.

Bei der Grundsteuerreform weicht Hessen bewusst vom komplizierten Bundesmodell ab und setzt im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf ein schlankes Modell und einen breiten Service: Eigentümerinnen und Eigentümer müssen in ihrer hessischen Erklärung insgesamt nur vergleichsweise wenige Angaben machen und werden dabei von ihrer Steuerverwaltung bestmöglich unterstützt! Die Zahlen zeigen: es war die richtige Entscheidung!

Breites Serviceangebot

Die Hessische Steuerverwaltung bietet ein umfassendes Informationsangebot. Auf grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster finden sich beispielsweise neben einem Fragen und Antworten-Katalog auch Klickanleitungen und Videos, die die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Hessen bei der elektronischen Abgabe ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag unterstützen. Die neuen Klickanleitungen und Videos orientieren sich dabei an den häufigsten Fallgestaltungen (u.a. Einfamilienhaus und Eigentumswohnung) und leiten die Bürgerinnen und Bürger anschaulich Schritt für Schritt durch die elektronische Erklärungsabgabe. Das Informationsangebot wird kontinuierlich ausgebaut und an den Informationsbedarf angepasst. Mehr als 2,1 Millionen Mal wurde 2022 schon unsere Informationsseite grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster besucht. Alleine in den Monaten Juli und August lag die Anzahl der Klicks bei zusammen über 760.000.

Hauptansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger bleibt auch für Fragen zur Grundsteuerreform der Bürgerservice des jeweils zuständigen Finanzamtes. Für die Grundsteuer ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Auf grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster gibt es die praktische Suchfunktion Finanzamtssuche, über die schnell und einfach das zuständige Finanzamt zu ermitteln ist.

Das Serviceangebot der Hessischen Steuerverwaltung ist zeitlich deutlich ausgeweitet. Alle Finanzämter sind von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, online einen Anruftermin zu buchen. Das Finanzamt ruft dann zum gewünschten Termin zurück (https://finanzamt.hessen.de/Service/Anrufservice-buchenÖffnet sich in einem neuen Fenster).

Bei Fragen rund um die elektronische Steuererklärung (ELSTER) steht mit der hessenweiten Servicehotline unter 0800 522 533 5 eine weitere Kontaktmöglichkeit, von Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, zur Verfügung. Der Anruf ist kostenlos. Die Hotline konnte in den Monaten Juli und August rund 42.000 Anrufe zum Thema Grundsteuer und elektronische Erklärungsabgabe beantworten. Bei allen hessischen Finanzämtern sind in den Monaten Juli und August telefonisch insgesamt rund 224.000 Anfragen zum Thema Grundsteuer eingegangen.

„Die Kolleginnen und Kollegen im Bürgerservice der Finanzämter und in der allgemeinen Servicehotline helfen den Bürgerinnen und Bürgern bei allen Fragestellungen zur Grundsteuerreform und unterstützen sie bei der Erklärungsabgabe“ betont der Oberfinanzpräsident, Jürgen Roßberg.

In den Monaten Juni und Juli waren die Servicestellen aller hessischen Finanzämter und die Service-Hotline auch samstags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr erreichbar. Die telefonische Erreichbarkeit des Bürgerservice am Samstag war ein wichtiger Baustein der Umsetzung der Grundsteuerreform. Damit setzte die Hessische Steuerverwaltung neue und bundesweit einmalige Maßstäbe. Durch dieses zusätzliche Serviceangebot konnten fast 10.000 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet werden.

Dies wäre ohne den tatkräftigen Einsatz von Bediensteten der Hessischen Steuerverwaltung nicht möglich gewesen.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen nehmen das Serviceangebot gerne an und helfen durch die Abgabe ihrer Erklärungen dabei, die neue Grundsteuer umzusetzen. Dies spiegelt sich nunmehr auch in der bundesweiten Spitzenposition bei der Erklärungsabgabe wider.

Erklärungseingänge in den Finanzämtern

Nach Finanzamtszuständigkeit gibt die folgende Tabelle einen Überblick über die Anzahl der Erklärungseingänge zum Stand 31. August 2022. Die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz in den Zuständigkeitsbereichen der Finanzämter Hofheim am Taunus (23,5 Prozent), Rheingau-Taunus (22,1 Prozent), Dieburg (21,8 Prozent), Darmstadt (21,7 Prozent) und Bad Homburg (21,1 Prozent) sind dabei hessenweite Spitzenreiter bei der Erklärungsabgabe.

 

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