Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 7. März 2018 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen
den 17-jährigen irakischen Staatsangehörigen Deday A.
wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erwirkt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich Sprengstoff beschafft zu haben, um einen islamistisch motivierten Anschlag in Deutschland oder Großbritannien zu begehen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen plante Deday A. einen Sprengstoffanschlag, wozu er eine große Menge an Chinaböllern in seiner Wohnung in Hessen verwahrte, aus denen er Schwarzpulver zum Bauen eines Sprengsatzes gewinnen wollte.
Darüber hinaus steht der Beschuldigte im Verdacht, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” beteiligt zu haben.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Ermittlungen gegen Deday A. geführt. In diesem Verfahren war am 13. Februar 2018 ein Haftbefehl durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Eschwege erlassen und in Vollzug gesetzt worden. Er befand sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft in einer hessischen Justizvollzugsanstalt. Nach Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft wurde nunmehr beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ein neuer Haftbefehl gegen den Beschuldigten Deday A. erwirkt.
Er ist gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der den Haftbefehl in Vollzug gesetzt hat.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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