Biologin Vollbrecht gewinnt vor Gericht gegen Humboldt-Universität
Ein Berliner Verwaltungsgericht hat (https://www.nius.de/Gesellschaft/der-fall-marie-luise-vollbrecht-biologin-gewinnt-vor-gericht-gegen-humboldt-universitaet/52f1daa3-8012-43f6-8b39-f282d1424b13) nun entschieden: Die HU Berlin darf Marie-Luise Vollbrecht nicht in den Rücken dafür fallen, nur weil sie gesagt hatte, es gebe nur zwei biologische Geschlechter.
Laut dem Urteil, das dem „Nius“ vorliegt, darf die HU Berlin sich nicht offiziell von seiner Doktorandin distanzieren, weil dadurch Vollbrechts Persönlichkeitsrechte verletzt würden.
Vollbrechts Rechtsanwalt sagte dazu: „Das Urteil ist in Deutschland bahnbrechend!“ Erstmals werde einer deutschen Universität gerichtlich bestätigt, dass sie sich durch ihre „angstgetriebene Distanzeritis“ vollkommen unverhältnismäßig und damit rechtswidrig verhalten habe.
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