Feuerwerk mit Böllern und Raketen gehört für viele Menschen zum Silvesterabend dazu. Das Abbrennen von Feuerwerk ist in Kassel grundsätzlich erlaubt. Gleichzeitig stellt der Jahreswechsel Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei und Krankenhäuser Jahr für Jahr vor große Herausforderungen.
Tiere werden besonderem Stress ausgesetzt, zurück bleiben Berge von Müll. Stadt Kassel und Hessen Kassel Heritage appellieren zur Rücksichtnahme und weisen auf den Schutz besonderer Orte hin.
Keine Böller und Raketen in der Nähe von Krankenhäusern und Kirchen
Die erste Verordnung zum Sprengstoff-Gesetz erlaubt in §23 privates Feuerwerk für Volljährige am 31. Dezember und 1. Januar. Diese grundsätzliche Erlaubnis gilt jedoch nicht an bestimmten Orten. Untersagt ist Feuerwerk
· in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen
· in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden
· in Natur- und Landschaftsschutzgebieten
· auf Flächen von Hessen Kassel Heritage wie den historischen Parks
Karlsaue und Bergpark Wilhelmshöhe.
Innenstadtbereiche bleiben frei von Feuerwerk
Die Stadt Kassel hat mittels einer Allgemeinverfügung (https://www.kassel.de/amtsblatt/Amtsblatt_2024_64.pdf) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025 in bestimmten Bereichen der Kasseler Innenstadt verboten.
Das Verbot bezieht sich unter anderem auf den Bereich des Königsplatzes, des Friedrichsplatzes, des Opernplatzes, des Florentinerplatzes und Teilbereiche der Oberen Königsstraße und der Treppenstraße. Nach den Erkenntnissen der Stadt ist in diesen Bereichen aufgrund der dort befindlichen Anlagen von einem erhöhten Brandrisiko auszugehen. Verstöße gegen das Feuerwerksverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
In der Vergangenheit galten zum Jahreswechsel 2020/2021 und 2021/2022 Abbrennverbote für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in Teilbereichen der Stadt, die auf der damaligen Verordnungslage während der Corona Pandemie beruhten.
Grimmwelt-Dach wie in den Vorjahren gesperrt
Ein Hinweis an die Kasselerinnen und Kasseler, die geplant hatten, den Jahreswechsel auf dem Dach der Grimmwelt zu erleben: Wie in den Vorjahren ist aus Sicherheitsgründen der Zutritt zur Dachterrasse des Ausstellungshauses nicht möglich, ein Sicherheitsdienst wird zur Einhaltung der Maßnahme eingesetzt.
Haus- und Wildtiere reagieren empfindlich auf Feuerwerk
Für viele Tiere ist der Jahreswechsel die schlimmste Nacht des Jahres. Besonders Hunde und Katzen leiden infolge ihres besonders feinen Gehörs unter jaulenden Raketen und krachenden Böllern. Bei vielen Vierbeinern lösen Knallerei, Blitzlichter und Qualmgestank sogar Panik aus. Das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit empfiehlt Tierhaltern, Vorkehrungen zu treffen, damit ihre Tiere gut ins neue Jahr kommen. Mehr dazu auf www.kassel.de/haustiere
In einer Stadt wie Kassel reagieren aber nicht nur Haustiere auf Feuerwerk, auch Wildtiere wie Vögel, Rehwild oder winterschlafende Igel können durch dessen unregelmäßigen Lärm, die grellen Lichteffekte und die Druckwellen gestört werden. Besonders in kalten Nächten kann dies zu einem kritischen Energieverlust führen, weil Schlaf-, Ruhe- und Fressphasen der aufgeschreckten Tiere deutlich reduziert sind.
Abgebranntes Feuerwerk im Restmüll entsorgen
Damit der Feuerwerksmüll nicht auf der Straße festfriert oder anhaftet, bitten die Stadtreiniger Kassel um Unterstützung. An die Feuerwerksfreunde geht die Bitte, die Reste des Feuerwerks, insbesondere Feuerwerksbatterien, Sektflaschen und sonstige Abfälle wieder mitzunehmen und zu Hause fachgerecht zu entsorgen.
Das heißt: Flaschen in den Glascontainer, vollständig ausgekühlte Feuerwerksabfälle in den Restabfall. Nicht gezündete Feuerwerkskörper aus Sicherheitsgründen mit Wasser durchtränken und anschließend im Restabfalll entsorgen. Abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten diverse Chemikalien. Diese können durch Regen- und Schmelzwasser ausgewaschen werden und so Boden und Gewässer verschmutzen, weswegen eine zeitnahe Entsorgung wichtig ist.
Schutzhauben sichern Parkscheinautomaten gegen Böller
Nachdem in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht wurden, werden auch in diesem Jahr zum Schutz vor Vandalismus die Parkscheinautomaten in Kassel mit speziellen Schutzhauben gesichert. Ab Freitag, 29. Dezember, werden deshalb – beginnend in der Parkgebührenzone II – an den Parkscheinautomaten spezielle Stahlplatten montiert. Die Automaten können deswegen nicht genutzt werden, sind aber vor Schäden weitestgehend geschützt. Ab Dienstag, 2. Januar, werden die Schutzhauben – beginnend in der Innenstadt – entfernt und die Automaten sind wieder wie gewohnt nutzbar. Autofahrer, die ihr Fahrzeug über den Jahreswechsel in den gebührenpflichtigen Parkgebührenzonen abstellen, müssen keine Parkgebühren zahlen.
Die Straßenverkehrsbehörde weist allerdings darauf hin, dass dennoch die jeweilige Höchstparkdauer zu beachten ist. Dies ist der Beschilderung zu entnehmen. Beim Parken in den Parkgebührenzonen muss daher eine Parkscheibe ins Fahrzeug gelegt werden. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Höchstparkdauer kontrollieren.
Tipps der Feuerwehr beachten
Viele Menschen werden auch dieses Jahr den Jahreswechsel mit Böllern und Feuerwerk feiern. Durch unsachgemäßes Handeln und falsche Einschätzung der Gefahren ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände. Um einen guten Start ins neue Jahr haben, sind folgende Hinweise der Feuerwehr Kassel zum sicheren Umgang mit Feuerwerk zu beachten: https://www.kassel.de/einrichtungen/feuerwehr/sicherheitstipps/inhalt-weitere-sicherheitstipps/sicher-ins-neue-jahr-tipps-zu-silvester.php