(ots) Die Bundesanwaltschaft hat am 27. Oktober 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen
den syrischen Staatsangehörigen Abdullah H. erhoben.
Der Angeschuldigte ist der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Terrorismusfinanzierung hinreichend verdächtig (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und 3 StGB, § 89c Abs. 1 Nr. 1 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Abdullah H. ist ein Befürworter der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat (IS)”. Spätestens im Juni 2019 fasste er den Entschluss, in der Bundesrepublik Deutschland einen Anschlag zu begehen, der in seiner Dimension früheren Anschlägen des IS in Europa ähneln sollte. Der Angeschuldigte hatte es sich dabei zum Ziel gesetzt, möglichst viele Personen zu töten oder zumindest zu verletzen. Zur Vorbereitung dieses Vorhabens eignete sich Abdullah H. zunächst Kenntnisse in der Anfertigung von Sprengstoff und Waffen an. Anschließend beschaffte er sich in Berlin Materialien für den Bau von unkonventionellen Spreng- und Brandstoffvorrichtungen (USBV). Hierzu gehörten Aceton, Wasserstoffperoxid und Schwefelsäure. Zudem holte der Angeschuldigte Erkundigungen über die Verwendung handelsüblicher Düngemittel als Sprengstoff ein. Des Weiteren erwarb er verschiedene Metallteile und Werkzeuge und begann damit, eine Maschinenpistole zu bauen. Hierfür besorgte er sich auch Patronenhülsen und Treibladungspulver, mit denen die Herstellung scharfer Munition möglich gewesen wäre.
Abdullah H. konnte den von ihm geplanten Anschlag nicht umsetzen, da er zuvor am 19. November 2019 in anderer Sache festgenommen wurde. Seitdem befindet sich der Angeschuldigte in Haft; dabei seit dem 5. März 2021 in Strafhaft. Die Bundesanwaltschaft hat mit Erhebung der Anklage am 27. Oktober 2021 auch in hiesiger Sache den Erlass eines Haftbefehls gegen den Angeschuldigten beantragt.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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