Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Länder über folgendes informiert:
- Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ist davon auszugehen, dass es für ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit zu Kurzaufenthalten in Deutschland befinden,
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Länder über folgendes informiert:
- Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ist davon auszugehen, dass es für ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit zu Kurzaufenthalten in Deutschland befinden, nicht zumutbar ist, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis das Visumverfahren nachzuholen, sofern sie nicht mit dem hierfür erforderlichen Visum eingereist sind.
- Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen.
Bitte wenden Sie sich für die Beantragung an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.
Europäische Union, Bund und Länder bereiten sich derzeit auf eine mögliche Fluchtbewegung aus der Ukraine vor. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat spricht sich für eine unbürokratische Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine aus und prüft derzeit auch auf europäischer Ebene wie eine solche Aufnahme erfolgen kann. Ukrainische Staatsangehörige, die sich in Deutschland befinden, können gemäß der gesetzlichen Vorgaben einen Asylantrag stellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft stets im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung vorliegen. In Betracht käme bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere die Zuerkennung von subsidiärem Schutz nach § 4 AsylG oder von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html
https://nordhessen-journal.de/%d0%b2%d0%be%d0%bf%d1%80%d0%be%d1%81%d1%8b-%d0%b8-%d0%be%d1%82%d0%b2%d0%b5%d1%82%d1%8b-%d0%be-%d0%b2%d1%8a%d0%b5%d0%b7%d0%b4%d0%b5-%d0%b2-%d1%81%d1%82%d1%80%d0%b0%d0%bd%d1%83-%d0%b8%d0%b7-%d1%83%d0%ba/