Farbenfroher Sänger in Gefahr

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NABU Hessen erfasst die Bestände der Goldammer

Wetzlar – Der einprägsame Gesang der Goldammer, den der Volksmund mit „Wie, wie hab ich dich so lieb“ wiedergibt, macht den Vogel der offenen Feldfluren unverwechselbar. Früher konnte man den farbenfrohen Sänger im Frühling überall in unserer Kulturlandschaft hören. Doch seit Jahren sind die Bestandszahlen in allen Landesteilen rückläufig, so dass es nicht überraschend ist, dass die Goldammer mittlerweile in der Vorwarnliste der “Roten Liste der Vögel Hessens” zu finden ist. „Als typischer Feldvogel ist die Goldammer unmittelbar von unserem Umgang mit der Kulturlandschaft abhängig. Intensiv bewirtschaftete Äcker, die weder Wildkräutern noch Insekten eine Chance lassen, führen zu Nahrungsengpässen. Fehlende Kleinstrukturen in der Feldflur wie Gebüsche, Hecken und Gräben lassen Nistplätze und die ebenso benötigten Singwarten zur Mangelware werden“, erklärt Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Zudem böten auch Waldränder, die ohne einen Gebüschsaum unmittelbar an Ackerflächen angrenzen, keine Brutmöglichkeiten mehr.

Um einen genaueren Überblick über den aktuellen Bestand des markanten Sängers zu erhalten, startet der NABU Hessen in diesem Jahr eine Zählung des goldenen Vogels. „Mit der Einrichtung von möglichst vielen Probeflächen wollen wir herausfinden, wie es um die Goldammer genau bestellt ist“, erläutert Projektleiter Maik Sommerhage. Die Zählergebnisse sollen anschließend wissenschaftlich ausgewertet werden. Alle ornithologisch versierten Naturfreunde sind dazu aufgerufen, sich beim NABU Hessen zu melden und an der Bestandserfassung mitzuwirken.

Ein wichtiges Ziel der Untersuchung zur Goldammer ist es zudem, weitere Hinweise auf den allgemeinen ökologischen Zustand der offenen Feldfluren zu erhalten. „Ein Vogel, der trotz aller Bestandsrückgänge noch so häufig ist wie die Goldammer, zeigt den naturschutzfachlichen Wert ganzer Landschaften an“, so der Biologe Eppler. Die Bestandszählung könne daher aufzeigen, wo der Handlungsbedarf in Hessen am größten sei. Hilfsmaßnahmen für die Goldammer sind, so der NABU, nur dann nachhaltig wirksam, wenn sie flächendeckend erfolgen. Eine Agrarwende hin zu einer stärker ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft stehe deshalb ganz oben auf der Agenda.

Hintergrund

Der Gesang der Goldammer, der jahreszeitlich länger als der anderer Singvögel zu hören ist, gehört zur heimischen Kulturlandschaft. Denn außer dem Gesang der Feldlerche ist wohl keine Vogelstimme in unseren Feldfluren so markant wie das Lied der Goldammer. Wenn man den Werdegang des goldenen Sängers verfolgt, ist seine weite Verbreitung auch nicht verwunderlich: Kaum ein Vogel hat so von der Landnutzung durch den Menschen profitiert wie die Goldammer. Als ursprünglicher Bewohner der Waldsteppen und ähnlicher halboffener Landschaften ist er dem Menschen nach Mitteleuropa gefolgt. Überall dort, wo die Elemente der traditionellen Landbewirtschaftung noch vorhanden sind, ist die Goldammer zu Hause: in abwechslungsreichen Landschaften mit Hecken und Sträuchern, Obstbäumen und kleinen Gehölzen, an Waldrändern und Lichtungen, an Windschutzstreifen, an Dämmen und Böschungen. Sie ist ein typischer Bewohner von Rand- und Saumbiotopen.

Der Goldammer kann durch das Anlegen von Hecken und Bäumen und die Schaffung von Brachflächen in der Feldflur geholfen werden. Weitere Maßnahmen sind die Einschränkung des Pestizid- und Düngereinsatzes sowie der Erhalt von Stoppelbrachen im Winter. Auch die Förderung von Acker- und Gewässerrandstreifen und eine späte Mahd von Wiesenflächen nicht vor Mitte Juli unterstützen den goldenen Sänger.

Quelle: NABU PM 15/18

Foto: NABU/Thomas Munk

 

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