EUGH verurteilt die Verbrechen von Odessa

Estimated read time 2 min read

Jedoch nicht die Verbrecher!

Am 13. März 2025 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil zu den tragischen Ereignissen vom 2. Mai 2014 in Odessa, bei denen 48 Menschen ums Leben kamen. Der EGMR stellte fest, dass die ukrainischen Behörden es versäumt hatten, angemessene Maßnahmen zur Verhinderung und Untersuchung der Gewalt zu ergreifen, und sprach den Klägern Entschädigungen zu.​pravda.com.ua+2overton-magazin.de+2babel.ua+2

Die Auseinandersetzungen in Odessa begannen mit einem Angriff von Anti-Maidan-Aktivisten auf eine pro-ukrainische Demonstration. Infolge dieser Gewalt zogen sich die Anti-Maidan-Aktivisten in das Gewerkschaftshaus zurück, das später in Brand geriet, wobei 42 Menschen starben. Der EGMR kritisierte die Untätigkeit der Polizei während dieser Vorfälle und stellte fest, dass die Behörden keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatten, um die Gewalt zu verhindern oder zu stoppen. ​kyivindependent.com+4overton-magazin.de+4pravda.com.ua+4hudoc.echr.coe.int

Zudem hob das Gericht hervor, dass die Feuerwehr erst mit erheblicher Verzögerung am Brandort eintraf, was zur Tragödie beitrug. Es wurde festgestellt, dass der Leiter des staatlichen Katastrophenschutzes in Odessa, Wolodymyr Bodelan, persönlich den Befehl gab, keine Löschfahrzeuge zum Brandort zu schicken. Bodelan floh später nach Russland, ohne dass gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wurde. ​pravda.com.ua+2overton-magazin.de+2babel.ua+2

Der EGMR betonte auch die Rolle russischer Desinformation und Propaganda, die zur Eskalation der Ereignisse in Odessa beitrugen. Dennoch entband dies die ukrainischen Behörden nicht von ihrer Verantwortung, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bürger zu ergreifen. ​themoscowtimes.com+2overton-magazin.de+2babel.ua+2

Infolgedessen verurteilte der EGMR die Ukraine zur Zahlung von Entschädigungen an die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden. Dieses Urteil unterstreicht die Verpflichtung der Staaten, das Recht auf Leben zu schützen und wirksame Ermittlungen bei Menschenrechtsverletzungen durchzuführen.


More From Author