“Es hat keine strafrechtliche Relevanz aber es ist Staatswohlgefährdend!”

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Wir bewegen uns auf einen Linksfaschismus zu, eindeutig.

Art 5 des Grundgesetzes sagt aus:” Eine Zensur findet nicht statt”

Nun sind wir also nicht nur bei der Zensur und der fast kompletten Gleichschaltung der Presse.

Die Meinung der anderen Seite darf nicht verbreitet werden.

Der Rechtsgrundsatz:

“Audiatur et altera pars”

der sogar schon im römischen Reich galt und nichts anderes bedeutet als:

“Drum höre auch die andere Seite”

, gilt hierzulande nicht , wohlgemerkt bei Artikel 5!

Wer die andere Meinung vertritt ist ein Putin Troll – und ein Russlandversteher und noch viele andere Diffamierungen muss man über sich ergehen lassen. Wer die Meinung der Regierenden nicht teilt – wird natürlich drangsaliert.

In der DDR hieß der ABV

Dies durften einige leidvoll erfahren während der angeblichen Epidemie Corona. Ja auch ich hatte es dreimal – na und? Wahrscheinlich hervorgerufen durch die Zoonose in China an der genau dort geforscht wurde in WUHAN in einem Biolabor der Amerikaner.

Nun setzt die Regierung auch endlich wieder auf das zertifizierte und bestens erprobte BLOCKWART-MODELL.

Dazu sagt der berühmte Schauspieler Uwe Steimle, der für seine kritischen Worte und seine geschliffene Zunge bekannt ist, folgendes:

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