Dazu erklärt der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir: „Die Hessische Landesregierung hat sich in der Vergangenheit stets zum Ziel gesetzt, die Planung dieses Abschnitts und die ihr zu Grunde liegenden fachlichen Abwägungen den vor Ort betroffenen Kommunen, Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern in größtmöglicher Transparenz offen zu legen. Ich begrüße es, dass auch die nunmehr zuständige Autobahn GmbH des Bundes diesen Weg geht und die in den Einwendungen und Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken der Bürgerinnen und Bürger und Verbände ernstnimmt. Die vom Land Hessen seinerzeit gegenüber dem Bundesverkehrsministerium vorgestellte Variante zum Erhalt des B 7 in Kombination mit einer Einhausung war 2016 vom Bundesverkehrsministerium aus Wirtschaftlichkeitsgründen verworfen worden. Es wurde daher mit mehrheitlicher Zustimmung der Region im Hinblick auf den Lärmschutz eine weitestgehend ortsferne Linienführung gewählt, die allerdings dann auch Bereiche des Stiftswaldes in Anspruch nehmen würde. Wenn der Bund jetzt noch einmal neu prüft und dabei hoffentlich auch eine Einhausungsvariante erneut betrachtet wird, begrüßt das Land Hessen dies ausdrücklich und ist auf das Ergebnis der Prüfung gespannt.“
Hintergrund
Die Zuständigkeit für die Planung, den Bau und den Betrieb von Bundesautobahnen in Hessen ist mit Wirkung vom 01.01.2021 vom Land Hessen zur Autobahn GmbH des Bundes gewechselt. Das Hessische Wirtschaftsministerium bleibt aber Planfeststellungsbehörde.
Hessen hatte die aktuell vorliegende Planung des Kaufunger Abschnitts (VKE 11) auf Grundlage der Ergebnisse des Dialogverfahrens mit Vertretern der Region in Kaufungen und Helsa und in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium erarbeitet und im Dezember 2020 das Planfeststellungsverfahren beantragt. Im Dialogverfahren waren sowohl der Erhalt der B 7 als Umleitungsstrecke – wie er in der aktuellen Planung vorgesehen ist – als auch eine B 7-Ausbauvariante sowie beide Varianten in Kombination mit einer Einhausung bei Kaufungen diskutiert worden.
OV von Land Hessen
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