„Ende der Verdienstausfallentschädigung folgerichtig“

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Ab dem 1. November 2021 haben Ungeimpfte in Hessen keinen Anspruch mehr auf eine Verdienstausfallentschädigung, wenn sie wegen des Kontakts zu einer mit Corona infizierten Person oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen. Auf diesen Schritt, den Ministerpräsident Volker Bouffier bereits angekündigt hatte, sowie auf den Zeitpunkt haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern jetzt geeinigt.

 

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung, wenn sie aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht zur Arbeit können. Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn die Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. „Es ist mittlerweile ausreichend Impfstoff vorhanden, so dass alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen. Deshalb besteht auch rechtlich gar keine Möglichkeit mehr, ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Quarantänefall weiter zu entschädigen“, sagte Bouffier.

„Es ist weiter oberstes Ziel, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern – und dabei müssen alle mithelfen: Lockerungen mitzunehmen, die für alle durch das Impfen möglich werden, sich aber selbst nicht an der Impfsolidarität zu beteiligen, kann eine Gesellschaft dauerhaft nicht akzeptieren“, erklärte Sozialminister Kai Klose. „Deshalb ist das Ende der Verdienstausfallentschädigung folgerichtig.“

Genug Zeit für Erst- und Zweitimpfung

Mit dem 1. November als Stichtag gibt Hessen allen Beschäftigten Zeit, sich bis dahin noch impfen lassen zu können. Denn der Zeitraum ist lang genug, um – wie im Fall von Moderna oder Biontech – zwei Impfdosen verabreicht zu bekommen. „Also nutzen Sie jetzt die Chance und lassen Sie sich impfen! Es war nie einfacher als jetzt. In den Arztpraxen ist Impfstoff vorhanden und fast täglich finden in ganz Hessen Impf-Aktionen statt, die Sie aufsuchen können, ohne vorher einen Termin vereinbaren zu müssen“, so Bouffier und Klose.


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