Die jüngste Ankündigung von Innenministerin Nancy Faeser, der Bundeswehr den Einsatz von Waffengewalt gegen Drohnen im Inland zu erlauben, ist nicht nur verfassungsrechtlich fragwürdig, sondern zeugt auch von einer bedenklichen Missachtung der rechtsstaatlichen Grundordnung. Diese Initiative offenbart entweder eine besorgniserregende Unkenntnis der Grundgesetzregelungen oder eine bewusste Missachtung derselben.
Das Grundgesetz als klarer Schutzwall
Das deutsche Grundgesetz setzt dem Einsatz der Streitkräfte im Inland enge, bewusst gesetzte Schranken. Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes formuliert unmissverständlich:
“Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.”
Das bedeutet, dass jeder Inlandseinsatz der Bundeswehr einer ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Grundlage bedarf. Artikel 35 des Grundgesetzes erlaubt lediglich die Amtshilfe der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, ohne jedoch den Einsatz von Waffengewalt einzuschließen. Der Vorschlag, die Streitkräfte zur Drohnenabwehr zu bewaffnen, überschreitet diese Grenzen eindeutig.
Das Ende der Gewaltenteilung im Namen der Sicherheit?
Die Idee, die Bundeswehr in ein Szenario einzubinden, das klar in den Bereich der inneren Sicherheit fällt, steht im krassen Widerspruch zu den Prinzipien der Gewaltenteilung und der klaren Trennung von innerer und äußerer Sicherheit. Diese Prinzipien wurden nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs und den Erfahrungen der Weimarer Republik bewusst in die deutsche Verfassung integriert. Ein solcher Vorstoß läuft Gefahr, die Bundeswehr schleichend zu einer Institution umzuformen, die auch im Inland militärische Macht ausübt – ein Szenario, das unsere Demokratie nachhaltig gefährden könnte.
Ein Armutszeugnis für die Innenministerin
Angesichts dieser Fakten stellt sich die Frage:
Was hat Nancy Faeser während ihres juristischen Studiums und ihrer politischen Karriere gelernt?
Als Juristin und ehemalige Innenministerin eines Bundeslandes sollte sie die verfassungsrechtlichen Grenzen der Bundeswehr im Inland nicht nur kennen, sondern auch verteidigen.
Stattdessen präsentiert sie einen Vorschlag, der entweder auf eklatanter Unwissenheit oder bewusster Missachtung unserer Verfassung basiert.
Die Begründung, der Schutz kritischer Infrastrukturen rechtfertige diesen Vorstoß, greift nicht.
Der Schutz der inneren Sicherheit obliegt Polizei und Sicherheitsbehörden, nicht der Bundeswehr.
Diese Grenzüberschreitung kann nicht als „praktische Lösung“ getarnt werden, sondern ist ein gefährliches Zeichen von Populismus und sicherheitspolitischer Hilflosigkeit.
Politik ohne Rücksicht auf Verfassung und Gesellschaft
Der Vorschlag ist nicht nur verfassungsrechtlich problematisch, sondern auch politisch gefährlich. Die Lockerung der Vorschriften zum Einsatz der Bundeswehr im Inland könnte als Präzedenzfall dienen, der Tür und Tor für weitere Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten öffnet. Wo zieht man die Grenze? Heute sind es Drohnen, morgen vielleicht Proteste, die als Bedrohung interpretiert werden?
Fazit: Ein Angriff auf die Grundfesten der Demokratie
Nancy Faesers Vorstoß zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber verfassungsrechtlichen Prinzipien und eine politische Agenda, die scheinbar mehr auf kurzfristige Schlagzeilen als auf langfristige Stabilität abzielt. Die Bundeswehr im Inland mit Waffengewalt einzusetzen, ist ein gefährliches Unterfangen, das nicht nur das Grundgesetz untergräbt, sondern auch die demokratische Kultur in Deutschland gefährdet. Es ist höchste Zeit, dass die Innenministerin die verfassungsmäßigen Schranken respektiert oder ihren Posten räumt.