(ots)
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Daimler AG zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 870 Millionen Euro verurteilt.
Sie wirft dem Autobauer die fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht im Rahmen des Abgasskandals vor.
Daimler selbst hat das Urteil akzeptiert, beteuert aber weiter seine Unschuld.
Aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht konnte es passieren, dass hunderttausende Fahrzeuge behördliche Genehmigungen erhielten, obwohl sie wesentlich mehr Stickoxide ausstießen, als erlaubt. Die Staatsanwaltschaft bezieht sich dabei auf 684.000 Fahrzeuge, für die Bescheide vom Kraftfahrt-Bundesamt vorliegen.
Nur vier Millionen Euro der Strafe gelten als Ahndung der Ordnungswidrigkeit. Die restlichen 866 Millionen Euro sollen die wirtschaftlichen Vorteile der Daimler AG abschöpfen, die diese aufgrund von Gewinnen aus dem Verkauf der betroffenen Fahrzeuge und den ersparten Aufwendungen für den Bau von den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen hatte.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen natürliche Personen im Rahmen des Dieselskandals gehen derweil weiter. Auch können Kunden weiterhin die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen, wenn sich in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet.
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HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
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