. . . stellte sich dann doch als was ganz anderes heraus.
5 Haftbefehle wurden gleichzeitig vollstreckt.
Die Gemüter liefen schnell ganz, ganz heiß. Auch Politikergehirne reagieren mitunter völlig normal
(was doch sehr verwundert) und auch diese lassen sich hinreißen.
Ganz bestimmt war die Saat der AfD Schuld daran und irgendwie bestimmt auch Putin.
Natürlich wurden die üblichen Verdächtigen als Verursacher schnell durch den “Pöbel” identifiziert.
Das war schon immer so, weil das Volk dazu neigt, das Gehirn bei Vorverurteilungen schnell abzuschalten.
Das eigenständige Denken wird hierzulande auch nicht sonderlich gefördert.
Aber die gute alte Polizei, schaut mitunter doch etwas anders als der Bürger denkt.
Die wichtigste Frage an einem Tatort lautet immer:
” Cui Bono” Wem nutzt das was? Wer hat was davon?
Natürlich sind da auch rechte Strukturen in die Überlegungen einzubeziehen.
Aber wenn eine Hypothese ins Leere läuft schaut man in andere Richtungen.
Man macht sowas im Ausschlussverfahren aber zunächst werden alle möglichen Wege skizziert und Tathypothesen gebildet.
Bei diesen Ermittlungen in diesem doch sehr öffentlichkeitswirksamen Fall, blieben am Ende 5 Haftbefehle übrig.
Der nunmehr Tatverdächtige, soll laut der Staatsanwaltschaft Hanau, nicht nur das Haus selbst angezündet haben, sondern auch die Parolen selbst angebracht haben.
Durch das geschickte Manöver des Tatverdächtigen, wurden natürlich reichlich Solidaritätsbekundungen und Mahnwachen initiiert, die sich im Nachhinein als völlig sinnlos darstellten.
(Von falschen Verdächtigungen wollen wir gar nicht sprechen an dieser Stelle – jeder fasse sich selbst an die eigene Nase)
Da die Beschuldigten bei der ihnen vorgeworfenen Brandlegung an sieben Stellen im
Gebäude die Parole „Ausländer Raus“ an die Wände gesprüht und dadurch den Eindruck eines ausländerfeindlichen Motivs erweckt haben sollen, sind diese überdies des gemeinschaftlichen Vortäuschens einer Straftat dringend verdächtig. s.a. §145d StGB
Wie gut die Familienbande (wobei dieses Wort ausnahmsweise durchaus wörtlich genommen werden kann) doch funktionierte sieht man im arbeitsteiligen Verhalten:
Arbeitsteilig ging man vor:
- 1. Der Mann und der Schwager legten das Feuer und sprühten an sieben Stellen die Parolen
- 2. Der 18jährige Sohn meldete den Schaden und war bei der Ortsbegehung anwesend
- 3. Mama veräußerte vorher die “guten” Sachen (waren ja auch zu schade dafür)
- 4. Ein weiterer pakistanischer Mann gab dann den Eltern ein Alibi und leistete somit Tatbeihilfe
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Die Staatsanwaltschaft Hanau hat hierzu eine Pressemeldung verfasst.