Bundestagswahl 2021: Jede dritte Person mit Migrationshintergrund war wahlberechtigt

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WIESBADEN – Im Jahr 2020 hatten 21,9 Millionen Menschen und somit 26,7 % der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2020 mitteilt, waren davon rund 7,9 Millionen Personen bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 wahlberechtigt. Dies entspricht etwa einem Drittel (36 %) aller Personen mit Migrationshintergrund und 13 % aller Wahlberechtigten. Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.

41 % der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund in Deutschland geboren 

3,2 Millionen oder 41 % aller Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund wurden in Deutschland geboren. Die Eltern von 595 000 dieser Personen kamen in der Türkei zur Welt, die Eltern von 272 000 Personen in Polen und die Eltern von 165 000 Personen in Italien. Die Mehrheit der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund wurde aber im Ausland geboren (59 %). Diese 4,7 Millionen zugewanderten Wahlberechtigten lebten durchschnittlich bereits 31 Jahre in Deutschland. Zugewandert waren sie vor allem aus Polen (817 000 Personen), Kasachstan (759 000) und Russland (700 000). 

36 % der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund besitzen deutsche Staatsangehörigkeit seit der Geburt 

Voraussetzung für die Wahlberechtigung bei einer Bundestagswahl ist neben der Volljährigkeit auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Gut ein Drittel (36 %) aller 7,9 Millionen Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund besitzt diese seit der Geburt. Ein weiteres knappes Drittel (32 %) erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und ebenfalls knapp ein Drittel (31 %) hat die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler. Knapp 1 % erlangte die deutsche Staatsangehörigkeit mittels Adoption durch mindestens einen deutschen Elternteil. 

3 % aller Wahlberechtigten mit doppelter Staatsangehörigkeit 

1,7 Millionen oder 3 % aller Wahlberechtigten besaßen neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit – am häufigsten war dies die polnische (17 %), gefolgt von der russischen (15 %) und der italienischen (6 %). 

Bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt waren laut Mikrozensus 2020 neben 8,7 Millionen in Deutschland lebenden volljährigen Ausländerinnen und Ausländern auch die insgesamt 13,7 Millionen Minderjährigen, von denen 3,7 Millionen einen Migrationshintergrund sowie die deutsche Staatsangehörigkeit und 1,7 Millionen ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten.

Wahlberechtigte Bevölkerung in Privathaushalten nach Migrationsstatus
Migrationsstatus Insgesamt
Anzahl in 1 000 in %
Wahlberechtige Bevölkerung insgesamt 59 517 100
ohne Migrationshintergrund 51 649 86,8
mit Migrationshintergrund 7 868 13,2
nach Migrationserfahrung
Personen mit eigener Migrationserfahrung 4 658 59,2
Personen ohne eigene Migrationserfahrung 3 210 40,8
nach Art des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit
Eingebürgerte 2 491 31,7
(Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler 2 456 31,2
Deutsche Staatsangehörige durch Geburt 2 857 36,3
Adoptierte 64 0,8
nach Geburtsland oder Geburtsland der Eltern 
Polen 1 089 13,8
Türkei 932 11,8
Kasachstan 828 10,5
Russland 763 9,7

Methodische Hinweise:
Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. 

Der Mikrozensus ist die einzige derzeit verfügbare amtliche Datenquelle zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Da es sich um eine Jahreserhebung handelt, sind die aktuellsten derzeit verfügbaren Zahlen die des Berichtsjahres 2020, die nun in Erstergebnissen veröffentlicht werden. Die Basis der hier gemachten Angaben bildet die vom Statistischen Bundesamt entwickelte Begriff des Migrationshintergrunds „im weiteren Sinn“, der alle verfügbaren Informationen zur Bestimmung des Migrationshintergrundes einer Person berücksichtigt. Demnach hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Weitere Definitionen zu den hier verwendeten Begriffen bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz und nicht auf die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften, da aufgrund der Änderung des Mikrozensusgesetzes der Migrationsstatus ab 2017 nicht mehr für Personen in Gemeinschaftsunterkünften ermittelt werden kann.

Der Mikrozensus kommt für das Jahr 2020 auf 10,3 Millionen ausländische Personen in Privathaushalten im Jahresdurchschnitt. Zum Jahresende 2020 weist das Ausländerzentralregister (AZR) hingegen 11,4 Millionen Ausländerinnen und Ausländer nach. Die Differenz ist vor allem auf eine unterschiedliche Bestandsbasis zurückzuführen. So hatte der Zensus 2011 ergeben, dass die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer um 1,1 Millionen Personen niedriger war als zuvor angenommen. Dieser Effekt ist in der Bevölkerungsfortschreibung und damit in den Eckwerten der Hochrechnung des Mikrozensus berücksichtigt. Im AZR wurden hingegen keine vergleichbaren Bestandskorrekturen vorgenommen. Zudem sind im Unterschied zum Mikrozensus im AZR auch Ausländerinnen und Ausländer in Gemeinschaftsunterkünften erfasst.

Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung 2020:
Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung die Erhebungsdurchführung einschränkte. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte. Die Qualität der Jahresergebnisse aus dem Mikrozensus 2020 ist auf Bundesebene im Allgemeinen trotz der genannten Schwierigkeiten gewährleistet. Allerdings ist die gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab dem Jahr 2020 sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Infoseite verfügbar. 

Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund bieten die Fachserie 1, Reihe 2.2, die Themenseite Migration und Integration sowie die Tabellen 12211-0200 bis 12211-0202 in der Datenbank GENESIS-Online.

DESTATIS | Statistisches Bundesamt


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