PETA kritisiert neue Verordnung scharf: „Tierschutz wird durch eine unsinnige Maßnahme erneut wirtschaftlichen Interessen untergeordnet“
Statement von PETA
Stuttgart, 21. Februar 2018 – Das Bundeskabinett beschließt heute die neue „Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten“. Anschließend informiert Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt den Bundestag ab 13 Uhr in einer Fragestunde. Ein Bestandteil der neuen Verordnung ist die weitgehende Aufhebung der Schonzeit für Wildschweine. Dr. Edmund Haferbeck, Agrarwissenschaftler und Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA, übt scharfe Kritik:
„Durch diese unsinnige Maßnahme wird der Tierschutz erneut wirtschaftlichen Interessen untergeordnet. Die weitgehende Aufhebung der Schonzeit hat großes Tierleid zu Folge, denn die Jungtiere sind während der Aufzuchtphase von ihrer Mutter abhängig. Ohne die Muttertiere werden unzählige Frischlinge qualvoll verhungern. Die noch intensivere Bejagung von Wildschweinen ist als Prävention gegen die Schweinepest zudem vollkommen ungeeignet, denn die Seuche wird hauptsächlich durch kontaminierte Speise- und Schlachtabfälle, also durch den Menschen selbst verbreitet. Eine Übertragung in Tierhaltungsanlagen würde, wenn überhaupt, durch Landwirte – die oftmals selbst Jäger sind – sowie durch Arbeiter erfolgen. Nur hier machen Präventivmaßnahmen Sinn. Hinzu kommt, dass Wildschweine Studien zufolge mit einer erhöhten Fortpflanzungsrate auf die intensive Bejagung reagieren. So steigt die Population seit Jahren an. Notwendig wäre dagegen ein Verbot der Drückjagd, weil die Tiere durch Bejagung revierübergreifend flüchten und sich Krankheiten auf diese Weise viel schneller ausbreiten.“
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