Kurz vorweg: Es steht die Befürchtung im Raum, dass man trotz sechsstelligen Familienjahreseinkommen auch noch 12600 Euro pro Jahr von einem mit Steuermitteln finanziertem Stipendium für sozial Benachteiligte der grünennahen HBS abgegriffen hat.
Politische Stiftungen sind im Rahmen der demokratischen Willensbildung wichtig, aber nicht unbedingt erforderlich. Dennoch können sie als Schnittstelle zwischen einzelnen ihnen nahestehenden Parteien und dem Bürger eine Kommunikationsfunktion übernehmen. Beispielweise Workshops, Arbeitskreise, Seminare und Informationsveranstaltungen für Parteimitglieder aber auch interessierte Bürger anbieten. So den Dialog fördern.
Weiterhin können sie natürlich auch mit ihrem Stiftungsgeldern wissenschaftliche Studien fördern. Institute an Universitäten finanzieren und/oder Stellen für Doktoranden schaffen. Oder sie können auch Stipendien an Studenten und Promovierende verteilen um so Menschen zu helfen, eine akademische Karriere überhaupt beginnen oder fortführen zu können.
Dass hier dann in aller Regel die zu Fördernden aus den Parteien politisch nahestehenden Kandidaten erfolgt ist als logisch und folgerichtig anzusehen. Ergo die Auswahl der Stipendiaten ein gewisser “Stallgeruch” anhaften muss darf als abgemacht angesehen werden.
Da allerdings die Mittel dieser Stiftungen nicht nur aus Spenden sondern überwiegend aus Steuermittel stammen, ist den allerwenigsten Bürgern bewusst. Und dass sich diese Mittel in den letzten zwanzig Jahren auf 600 Millionen jährlich verdoppelt haben dann wohl auch nicht.
Zu sagen, dass sich die Parteien so 600 Millionen zusätzlich pro Jahr unter den Nagel reißen wäre falsch zu sagen, nur scheint es zunehmend so, dass dieser Gedanke auch nicht ganz so unrichtig ist. Besonders dann, wenn der ideologische Stallgeruch so mancher geförderte Menschen nun zum Himmel zu stinken beginnt.
So hat die grünennahe Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) von 2009 bis 2012 (3 Jahre und 3 Monate) Annalena Baerbock ein Stipendium zur Promotion in Rechtswissenschaften gegeben. 1050 Euro wurden dafür pro Monat bereitgestellt und das Stipendium auch noch um zwölf Monate verlängert, weil Frau Baerbock ein Kind bekommen hatte.
Alles soweit regelkonform. Auch, dass sie das Stipendium nicht zurückzahlen muss, obwohl sie ihre Promotion nicht beendet hat. Auch hier gibt es klare Regularien. Die HBS begreift sich nicht als Treiber, sondern als Partner, der auch sich ändernde Lebensplanungen begleitet und nicht abstraft. So auch keinen Abbruch des Grundes, der zum Stipendium geführt hat, mit Rückforderungen bedenkt.
Es gibt ohnehin bei so geförderten Menschen nur eine Abbruchrate von 4 bis 9% (je nach Quelle), denn in aller Regel sind die Geförderten für dies Chance dankbar. Sehen es dann auch als ihre Pflicht an für die Förderung durch die jeweilige Stiftung erfolgreich zu sein.
Die HBS vergab nur vier Plätze für Promotionen in den Rechtswissenschaften. Für einen konnte sich Annalena Baerbock qualifizieren. Und sie gehört zu den wenigen, die diese Chance nicht wahrgenommen haben. Sie kassierte zwar fast 40.000 Euro an Fördermitteln der HBS, brach aber die Promotion, die ihren eigenen Bekundungen nach “kurz vor dem Abschluss stand”, nach ihrer Wahl in den Bundestag 2013 ab.
Pikant ist die Tatsache, dass sie 2009 das Stipendium suchte als sie bei der Bundestagswahl leer ausging. Dann wohl auch Zeit hatte…
Die Regularien der HBS sehen als Qualifikation für so ein Stipendium nicht nur gewisse akademische Voraussetzungen vor, sondern sehen auch ein sozial-politisches Engagement als verpflichtend an. Stallgeruch und so… wir hatten das.
Wie die akademische Qualifikation von Frau Bearbock aussieht ist hinlänglich bekannt. Zehn Semester bis zum Vordiplom in Hamburg und ein Master in London, den sogar die wiki falsch führt!
Als jemand, der an seiner Uni im Fachbereichsrat (1992-95) saß, wäre festzustellen, dass sie mit dieser Qualifikation noch nicht einmal in die Beschlussvorlage für einen Doktor gekommen wäre, da kein Professor so dreist gewesen wäre sie als ihr Doktorvater zu präsentieren. Schon gar nicht mit dem Thema. Die FU Berlin ist da bekanntlich akademisch etwas freizügiger.
Dass die HBS akademisch gesehen hier andere Kriterien hatte mag gut sein. Vielleicht war die akademische Karriere von Frau Baaerbock sogar im Umfeld aller anderen Bewerber herausragend. Das wissen wir nicht.
In einer Sache muss sie aber sehr beeindruckt haben, denn Frau Baerbock war damals seit 2008 im Landesvorstand der Grünen in Brandenburg. Und nun mieft es wieder.
Da sie sonst kein Einkommen aus einem Mandat hatte, zahlte die Partei dann dem hauptamtlichen Vorsitzenden natürlich “Aufwandsentschädigungen”, auch wenn das seinerzeit ein ehrenamtlicher Job gewesen sein soll.
In NRW wären das für 2012 57 657 Euro (HIER) Jahresbruttogehalt gewesen. Der Landesverband Brandenburg wollte auf Anfrage des NHJ dazu keine Angaben machen. Anderen Quellen haben aber vom Landesverband erfahren, dass angeblich 220 bis 400 Euro pro Monat geflossen sein sollen. Erst ab 2013 soll dann ein reguläres Gehalt gezahlt worden sein. Warum der Landesverband seinen Vorstand anders behandelte als der in NRW bleibt offen.
Auch ihr Ehemann war zu der Zeit auf einer grünennaher Gehaltsliste als PR-Manager (2002-2014). Dass die Familie kein ausreichendes Einkommen gehabt hat, wäre also übertrieben zu behauten.
Hier muss sich dann die HBS fragen lassen, ob sie das alles bei der Zuerkennung des Stipendiums mitgewichtet hatte. Auch gegenüber Bewerbern, die ggf. sozial schwächer waren. Schließlich geht es bei diesen mit Steuermitteln geförderten Stiftungen nicht um Förderung der Finanzeliten sondern eher, so wie von Willy Brandt damals erdacht und durch Helmut Kohl erneuert, um die akademische Förderung sozial Benachteiligter! – Sic!
Jedenfalls war mit dem Einzug von Frau Baerbock in das Parlament 2013 alles hinfällig. Sie exmatrikulierte sofort an der FU Berlin, brach die Promotion ab und konzentrierte sich gem. eigener Aussage auf die Politik.
Mal klar gesagt: Sie warf fast vier Jahre Arbeit weg, die dem eigenen Bekunden nach kurz vor der Vollendung stand? Oder war das damals auch schon Wahlkampfgeflüster, das so einzuordnen ist wie das, was gerade ans Licht kommt?
Was stört ist die Tatsache, dass sie uns nun erklärt ein ganzes Buch innerhalb von ein paar Monaten geschrieben zu haben, trotz vollem täglichen Programm bis 2300 Uhr, aber eine fast fertige Doktorarbeit abzuschließen war zuviel? Selbst dann, wenn man berücksichtigen muss, dass das ordnungsgemäße Zitieren mehr Zeit kostet, als nur etwas “runterzutippen”?
Der Stallgeruch, der jetzt wahrnehmbar wird, haftet fast schon an einem. Es fühlt sich fast an, als wenn man mit Scheiße beworfen worden wäre…
Die HBS sah sich bisher nicht in der Lage, trotz telefonischem Nachfassens, folgende Fragen zu beantworten:
1.) Waren die Voraussetzungen für ein Stipendium 2009 anders als 2021?
2.) Wie wurde der Promotionsfortschritt der Geförderten von der HBS kontrolliert bzw. welche Leistungsnachweise mussten die Geförderten zeitlich und inhaltlich erbringen?
3.) Wird bei der Vergabe der Stipendien die Einkommenssituation der Familie (Eltern/Ehe) des Antragstellers sowie dessen eigene Einnahmen/Einkommen berücksichtigt?
Die aktuellen Fördergeldhöhen der HBS für 2021 als PDF: HIER
Am 01.September endet wieder die Bewerbungsfrist auf ein Stipendium für eine Promotion bei der HBS. Freigeschaltet wird das Bewerbungsportal sechs Wochen vorher. Somit sind ab dem 19. Juli 21 wieder Online-Bewerbungen für Promotionsstipendien möglich, wie die HBS HIER informiert.
Das sind nun 2021 die Voraussetzungen für solch ein Stipendiat für eine Promotionsförderung: HIER
Es wird selbst bei oberflächlicher Betrachtung schnell klar, dass man hier nicht mal ebenso durchrutschen kann; sondern dass zahlreiche Kontroll- und Verfahrenshürden zu überwinden sind, bevor Geld fließt. Man wirklich schon bei der Bewerbung nachweisen muss, dass man ernsthaft gewillt und befähigt ist diese Promotion auch durchziehen zu können. Man schon in den Startlöchern steht und in dem Prozess schon recht weit fortgeschritten ist, inklusive der Annahme der Promotion durch eine Universität.
Allein die akademische Vorgabe zur Einreichung eines Exposés sollte interessant sein:
“V. Ausführliches Exposé zum Promotionsvorhaben (max. 10 Seiten)
Das Exposé soll folgendermaßen aufgebaut sein:
Ausführliche Darstellung des Vorhabens mit Fragestellung, Forschungsstand, theoretischer Einbettung,
methodischem Zugang und Planung der praktischen Umsetzung, wissenschaftlicher und
gesellschaftlicher Relevanz, inkl. Verzeichnis der zitierten Literatur: bis zu 8 Seiten
Gliederung: 1 Seite
Vorläufiger Arbeits- und Zeitplan über max. 24 Monate mit ausführlicher Darstellung bisheriger bereits
abgeschlossener Vorarbeiten: 1 Seite”
(Alle Hervorhebungen durch NHJ)
Dass die akademischen Leistungen bei weitem nicht so gewürdigt und begutachtet werden wie die politisch-gesellschaftlichen “Nachweise” ist verständlich, denn keiner politischen Stiftung geht es vordergründig um akademische Leistungen.
Es geht vor allem um die Förderung des eigenen Klientels, das ansonsten bei seinem Werdegang benachteiligt sein könnte und/oder vielversprechende Eigenschaften hat, die der “gemeinsamen Sache” dienlich sind.
Das ist ausdrücklich deshalb nicht anrüchig, weil alle Stiftungen so aufgebaut sind und daher jeder die Stiftung aussuchen kann, die ihn fördern können würde.
Was sich allerdings die HBS fragen lassen muss ist die Tatsache WAS genau da Frau Baerbock hinsichtlich ihrer Promotionsplanung eingereicht hat. Insbesondere der recht engen Zeitplanung bis hin zu dem, woran es ihr aus aktueller Sicht offensichtlich mangelt: die Liste der zitierbaren Literatur beispielsweise.
Und was dann wirklich interessant wäre ist dann auch der Nachweis des verifizierbaren Promotionsfortschrittes an sich, der dann auch eine Förderung während der Schwangerschaft mit eingeschlossen hat und die mögliche maximale Dauer von 25.200 Euro auf fast 40.000 heraufgesetzt hat. Steuerfinanziert wohlgemerkt. Auch hier muss eine erneute Prüfung nötig gewesen sein.
Sollte die HBS hier nicht selbst klar verifizierbare Auskünfte geben können, so würde der deutlich wahrnehmbare Stallgeruch zu etwas werden, was nur noch nach Scheisse stinken würde. Völlig ohne jedem Flair von förderungsfähiger “sozialer Ökologie” oder Anspruch darauf. Es würde wie Begünstigung aussehen und den Statuten der Stiftung mit Sicherheit einen Bärendienst erweisen. Allein schon moralisch gesehen.
Heinrich Böll war Schriftsteller. Er war sozial engagiert, dem Menschen zugewandt und vermachte dieser Stiftung nicht umsonst sein Lebenswerk. Gab seinen guten und weltbekannten Namen dafür her.
Er hatte es auch nicht immer leicht im Leben. Und er schrieb Bücher. Dachte selbst, so dass seine Zitate mitunter spärlicher ausfielen als es in anderen Werken notwendig wäre.
Was aber Heinrich Böll mit Sicherheit so nicht gewollt haben würde, wäre eine “krumme Nummer” für Leute, die seiner Stiftung nicht würdig sind und/oder diese zweckentfremden. Ihre Satzung mit Füßen treten soweit sie sie überhaupt verstanden haben.
Sollte es so sein, wie viele vermuten, dass Frau Baerbock hier in ihrer gewohnten “akademischen Weise” mal eine Chance wahrnehmen wollte, für ein bedingt gewolltes Experiment Mittel abzugreifen, weil es ihr als protegierter Landesvorsitzenden in Brandenburg möglich war, dann wäre das ein Skandal.
Und wie ernsthaft dieser Promotionsversuch zu bewerten ist, der am Ende dann auch ein hochschulöffentliches Rigorosum in ihrem Fachgebiet umfassen würde (HIER), wo umfänglich alles das Fachgebiet umfassendes Wissen abgefragt werden könnte und würde, darf jeder für sich entscheiden. Gern auch auf Basis dessen, was bisher an koboldartiger Bildung bei Frau Baerbock erkennbar war. Von korrekten Zitaten in der Dissertation an sich einmal völlig abgesehen…
Insgesamt erscheint es so, dass wenn Frau Annalena Baerbock (L.L.M. (London)) jemals ihre Alma Mater benennen müsste, das dann mit Sicherheit ihr alter Kindergarten wäre…
Nur tritt diese eher humorvolle Frage hinter die Frage zurück, die sich mit dem sog. Stipendium und seiner Zuerkennung an sich befassen muss.
SIC!
Auch:
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