Berlin (ots) – Auf Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen und ihre Angehörigen kommen seit den letzten Monaten erhöhte Kosten zu. Grund hierfür ist, dass die Gehälter der Pflegekräfte, die in einigen Bundesländern weit unter dem tariflichen Niveau lagen, in den Verhandlungen mit den Pflegekassen endlich angehoben werden konnten. Die stationäre Pflegeeinrichtung, die diese Gehälter bezahlen muss, bekommt von der Pflegeversicherung für jeden Kunden aber nur einen festen Betrag entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die gestiegenen Kosten muss sie daher an ihre Kunden weitergeben. Diese müssen die steigenden finanziellen Eigenanteile in der Pflege selbst finanzieren oder Hilfe zur Pflege beantragen.
Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) hält dies für eine bedenkliche Entwicklung und fordert gesetzliche Schritte zur Begrenzung der Eigenanteile.
“Es ist sehr zu begrüßen, dass Pflegekräfte endlich besser bezahlt werden”, so Ulrich Bauch, Bundesgeschäftsführer des ASB, gleichzeitig müssen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen aber im Rahmen bleiben.”
Der ASB fordert daher, die nach § 30 SGB XI vorgesehene Überprüfung und Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung nicht erst im Jahr 2020, sondern im Hinblick auf die gegenwärtige Entwicklung im stationären Bereich noch im laufenden Jahr vorzunehmen. Höhere Leistungen der Pflegeversicherung würden dazu führen, dass die Eigenanteile der Versicherten wieder sinken.
Außerdem sollte die medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen sowie im ambulanten Bereich durch die Krankenversicherung finanziert werden. Wenn die relativ hohen Kosten für die medizinische Behandlungspflege nicht aus den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt werden müssten, würden die Eigenanteile ebenfalls sinken.
Um Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen weiter zu entlasten, fordert der ASB, dass die Länder endlich ihrer Verantwortung zur finanziellen Förderung der Investitionskosten nachkommen müssen. Hierzu haben sie sich bei der Einführung der Pflegeversicherung verpflichtet, wie sich aus § 9 S. 3 SGB XI ergibt.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen könnten der sog. einrichtungseinheitliche Eigenanteil sowie die ebenfalls vom Pflegebedürftigen zu tragenden Investitionskosten erheblich reduziert werden.
Der ASB fordert darüber hinaus, Modelle für eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Pflegeversicherung, wie z.B. den Vorschlag des sog. Rothgang-Gutachtens, zu diskutieren. Aus Sicht des ASB müssen solche Modelle allerdings Antworten auf ungewollte Leistungsausweitungen (moral hazard) liefern. Außerdem ist auf eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung der Pflegeversicherung zu achten, die gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels von erheblicher Bedeutung ist.
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
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