Abschied von den Schwalben – Im Herbst alte Schwalbennester nicht entfernen

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Archivbild

Wetzlar – In den ersten Septembertagen treten viele Schwalben die lange Reise in ihre Winterquartiere im südlichen Afrika an. „Mit dem Fortzug der Schwalben erhält der Herbst seinen Einzug. Vielen Menschen, die den ganzen Sommer lang Schwalben unter ihrem Dach beherbergt haben, fällt der Abschied von den fröhlichen Zwitscherern schwer“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Mehl- und Rauchschwalben gehören zu den beliebtesten heimischen Singvögeln. Auch wenn die Schwalben jetzt Richtung Süden ziehen, bleibt etwas von ihnen zurück: Ihre Nester. Da sie von ihnen im kommenden Jahr wieder genutzt werden, sind Schwalbennester ganzjährig besonders geschützt und dürfen auch nach Abreise der Schwalben nicht entfernt werden.

 

Beim Fortzug in den Süden merken sich die Schwalben den Standort ihrer Nester, um sie im nächsten Frühling gleich wieder beziehen zu können. “Für Schwalben ist es einfacher, ein altes Nest zu reparieren, als aus 700 bis 1.500 Lehmkügelchen mühsam ein neues Nest zu mauern” so der Biologe Eppler. Die Fähigkeit, sich einen guten Nistplatz zu merken und im nächsten Jahr dorthin zurückzukehren, ist gerade in der heutigen Zeit eine wichtige Überlebens-Strategie der Schwalben. Denn es gibt immer weniger geeignete Brutplätze an oder in Gebäuden. Aufgrund der zunehmenden Flächenversiegelung ist auch lehmiges Baumaterial für das Nest immer schwerer zu finden. Deshalb zeichnet der NABU Vogelfreunde, die sich um den Schutz von Schwalben und deren Nestern an ihren Gebäuden kümmern, mit der Plakette „Schwalbenfreundliches Haus“ aus.

 

Nicht jeder Hausbesitzer weiß, wie er mit den kunstvollen Nestern des Akrobaten der Lüfte an der Hauswand im Herbst umgehen soll. „Als Hauseigentümer darf man auch verlassene Schwalbennester nicht einfach entfernen“, erläutert Eppler. Schwalbennester unterliegen sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders beschützt. Wer Schwalbennester zerstört, kann mit einer Geldbuße bestraft werden. „Schwalbennester sind deshalb von Mietern und Hauseigentümern zu dulden“, so Eppler. Wenn im Zuge von Baumaßnahmen Nester entfernt werden müssen, hat der Hausbesitzer für Ersatz durch künstliche Nisthilfen zu sorgen. Am besten ist es, sich vor Beginn von Bauarbeiten am Haus mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen und die Ersatzmaßnahmen mit ihr abzustimmen. Dann ist man als Hauseigentümer auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeidet eventuelle Rechtsstreitigkeiten. Zum Schutz von Schwalben und ihren Nestern empfiehlt der NABU Hessen außerdem, Dächer und Dachrinnen nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten zu erneuern. Der naturfreundlichste Termin für Sanierungs-Arbeiten am Haus ist die Zeit zwischen Oktober und Februar.

 

Konflikte mit Schwalbennestern gibt es manchmal mit dem Kot, der die Hausfassade verschmutzen kann. Mit einem mindestens 70 Zentimeter unterhalb der Nester angebrachten Kotbrett kann das Problem dauerhaft gelöst werden. Da es in der ausgeräumten Landschaft immer weniger Lehmpfützen gibt und den Mehlschwalben deshalb oft das Material zum Nestbau fehlt, empfiehlt der NABU, die flinken Sommervögel generell mit Nisthilfen zu unterstützen. Ein Schwalbenkasten an der Hauswand oder ein Schwalbenhotel im Garten sind eine willkommene Hilfe für die gefiederten Insektenjäger. Die künstlichen Nisthilfen für das nächste Jahr können schon jetzt im Herbst montiert werden.

 

Mehr Infos zur NABU-Aktion „Schwalbenfreundliches Haus“: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/schwalbenfreundliches-haus

NABU

 

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