Wiesbaden (dpa/lhe)
Hessen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Es sei ein «gutes Signal für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk», sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Elke Cezanne am Mittwoch in Wiesbaden. Die Verfassungsrichter hatten den seit 2013 je Wohnung erhobenen Rundfunkbeitrag in den wesentlichen Punkten für verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit zwei oder mehr Wohnsitzen dürfen künftig aber nicht mehr doppelt zur Kasse gebeten werden. Hessen wolle zeitnah prüfen, wie diese Vorgabe umgesetzt werden kann, sagte die Sprecherin.
http://nordhessen-journal.de/2018/07/18/bunderverfassungsgericht-bestaetigt-verfassungsmaessigkeit-des-rundfunkbeitrages/
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