(ots)Die Bundesanwaltschaft hat gestern (8. November 2024) auf Grundlage zweier Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. März 2021 und 5. April 2024
den deutschen Staatsangehörigen Johann G.
im Zug von Erfurt nach Gera durch Beamte des Landeskriminalamts Sachsen festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich in mehreren Fällen an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129 Abs. 1 StGB). Zudem werden ihm gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 StGB), Landfriedensbruch (§ 125 Abs. 1 Nr. 1 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB) und versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB) zur Last gelegt.
1. Im Haftbefehl vom 24. März 2021 ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde gelegt:
Johann G. gehört einer in und um Leipzig gegründeten Vereinigung an, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilen. Dies schließt insbesondere die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols ein. Die auch überregional vernetzte Vereinigung führte in den Jahren 2019 und 2020 gewaltsame Angriffe gegen Personen durch, die aus ihrer Sicht der “rechten Szene” angehörten.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich in mehreren Fällen an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129 Abs. 1 StGB). Zudem werden ihm gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 StGB), Landfriedensbruch (§ 125 Abs. 1 Nr. 1 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB) und versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB) zur Last gelegt.
1. Im Haftbefehl vom 24. März 2021 ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde gelegt:
Johann G. gehört einer in und um Leipzig gegründeten Vereinigung an, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilen. Dies schließt insbesondere die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols ein. Die auch überregional vernetzte Vereinigung führte in den Jahren 2019 und 2020 gewaltsame Angriffe gegen Personen durch, die aus ihrer Sicht der “rechten Szene” angehörten. Die Aktionen wurden in der Regel intensiv vorbereitet. Sie schlossen etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein. Johann G. nahm an der Seite der gesondert verfolgten Lina E. (vgl. Pressemitteilung Nr. 25 vom 28. Mai 2021) innerhalb der Vereinigung eine herausgehobene Stellung ein und beteiligte sich persönlich an folgenden Gewalttaten:
Am 8. Januar 2019 verübte der Beschuldigte zusammen mit Lina E. und anderen Angreifern eine körperliche Attacke auf eine Person in Leipzig-Connewitz.
Dabei wurde der Geschädigte mittels Faustschlägen zu Boden gebracht und dort mit zusätzlichen Tritten sowie dem Einsatz eines Schlagwerkzeugs gegen Kopf und Rumpf massiv, potentiell lebensgefährlich verletzt.
Am 19. Oktober 2019 verübte Johann G. gemeinsam mit anderen Angreifern einen Anschlag auf den Inhaber und die Besucher einer Gaststätte in Eisenach. Die Gaststätte wurde als Ziel ausgewählt, da es sich hierbei um einen mutmaßlichen Treffpunkt der “rechten Szene” handelte. Ein Teil der Gruppe – darunter Johann G. – drang in die Räumlichkeiten ein, zerstörte dort Inventar und griff die Geschädigten unter anderem mit Schlagstöcken, Reizstoffsprühgeräten und Faustschlägen an.
Am 14. Dezember 2019 attackierte Johann G. gemeinsam mit anderen Angreifern den ebengenannten Inhaber der Gaststätte erneut. Hierzu observierte die Gruppe die Gaststätte und folgte dem Opfer bis zu dessen Wohnung in Eisenach.
Dort schlugen die Täter mit Schlagstöcken, einem Hammer, einem Radschlüssel und Stangen auf den Betroffenen ein.
Anschließend griff die Gruppe auch die drei Begleiter des Opfers an, welche sich in ihr Kraftfahrzeug geflüchtet hatten. Mit ihren Schlagwerkzeugen beschädigten die Angreifer zunächst den Pkw. Sodann versprühten sie durch zertrümmerte Scheiben Reizstoff in das Fahrzeuginnere und schlugen vielfach mit Fäusten auf die Geschädigten ein.
Zudem rammten sie ihre Stangen und Schlagstöcke wiederholt in Richtung der Geschädigten.
Diese wurden dabei erheblich verletzt. Nach dem Angriff flüchteten die Angreifer mit zwei Fahrzeugen, an denen sie zuvor entwendete Kennzeichen angebracht hatten. Um Polizeifahrzeuge, die zwischenzeitlich die Verfolgung aufgenommen hatten, abzuschütteln, warfen sie Plastiktüten auf die Fahrbahn.
Am 15. Februar 2020 führte Johann G gemeinsam mit Lina E. und weiteren Angreifern einen Überfall auf sechs Personen am Bahnhof in Wurzen durch. Die Opfer befanden sich auf dem Rückweg von einer Gedenkveranstaltung in Dresden anlässlich des 75. Jahrestags der Bombardierung der Stadt und gehörten zum Teil dem äußeren Anschein nach zur “rechten Szene”. Zur Ausführung der Tat überwachten Johann G. und Lina E. die später Geschädigten auf deren Zugfahrt von Dresden nach Wurzen und informierten die anderen in Wurzen postierten Mittäter fortlaufend telefonisch über den Reiseverlauf. In Wurzen angekommen, wurden die Opfer von den ihnen zahlenmäßig überlegenen Angreifern aus einem Hinterhalt abgepasst. Als sie die Flucht ergriffen, setzten ihnen die Angreifer mit Schlagwerkzeugen und Pfefferspray nach.
Vier der Angegriffenen wurden unter anderem mit gegen den Kopf zielenden Schlagstock- und Faustschlägen zu Boden gebracht. Am Boden liegend erhielten sie Tritte gegen den Kopf sowie weitere Schläge mit Teleskopschlagstöcken. Hierdurch erlitten sie erhebliche, potentiell lebensgefährliche Verletzungen.
2. In dem Haftbefehl vom 5. April 2024 ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrundelegt:
Johann G. war Mitglied einer linksextremistischen Vereinigung, der auch die gesondert verfolgten Simeon T. (vgl. Pressemitteilung Nr. 11 vom 22. März 2024) und Hanna S. (vgl. Pressemitteilung Nr. 49 vom 8. Oktober 2024) angehörten. Die Vereinigung verübte im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest körperliche Angriffe auf Personen, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten “Tags der Ehre”, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken. Johann G. nahm am 9. Februar an einem Überfall auf drei Personen vor einem Café teil. Dabei traten und schlugen der Beschuldigte sowie weitere Mitglieder der Vereinigung mehrfach mit Schlagstöcken und anderem Schlagwerkzeug auf die Geschädigten ein. Bei den Opfern führte dies zu Prellungen, Quetschungen und zum Teil zu Knochenbrüchen. In der Nacht vom 10. auf den 11. Februar 2023 griff Johann G. gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Vereinigung zwei Personen auf offener Straße hinterrücks an. Der Beschuldigte und die weiteren Angreifer schlugen wiederholt mit Schlagwerkzeugen auf die Geschädigten ein und versetzten ihnen Fußtritte. Die Geschädigten erlitten hierdurch multiple Prellungen und Platzwunden insbesondere im Bereich des Kopfes.
Der Beschuldigte wird heute (9. November 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm die Haftbefehle eröffnen wird.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)