Neun (!) Männer mit Migrationshintergrund vergewaltigten 2020 in einem Hamburger Stadtpark eine wehrlose, alkoholisierte 15-jährige Schülerin mehrfach.
Darüber hinaus filmten sie das Geschehen und raubten sie aus. Die Strafen des Hamburger Landgerichts wirken wie eine Farce.
Die Jugendkammer des Hamburger Landgerichts hat am Dienstag entschieden, dass acht von neun verurteilten Gruppenvergewaltigern auf freiem Fuß bleiben dürfen. Das berichtete die Junge Freiheit. Die Täter hatten eine betrunkene und wehrlose Schülerin in einem Hamburger Stadtpark mehrfach vergewaltigt, schwer misshandelt, ausgeraubt und Videos von der Tat gemacht. Die Angeklagten im Alter zwischen 19 und 23 Jahren erhielten Bewährungsstrafen von ein bis zwei Jahren. Lediglich ein 19-jähriger Iraner muss für zwei Jahre und neun Monate in Jugendhaft.
Nach Urteil zu Gruppenvergewaltigung entlädt sich Wut auf die Richterin
Schockierend: Laut der Richterin zeigte keiner der Angeklagten einen Funken Reue oder Bedauern. „Ich sehe Entsetzen und Empörung in Ihren Augen“, sagte sie laut „NDR“ zu den Angeklagten.
Dass nur einer der neun Angeklagten ins Gefängnis muss, sorgt nach dem Urteil für große Wut.
Der FOCUS schreibt hierzu erklärend:
In der Corona-Zeit hatte sich die Grünanlage zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt. Die Nebenklägerin sei mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin. Zunächst hätten vier der Angeklagten die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen den erkennbaren Willen der 15-Jährigen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Einer von ihnen stahl ihr dabei das Handy und das Portemonnaie.
Danach hätten zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und es ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch. Allerdings sei nicht sicher, dass alle drei sie vergewaltigt hätten. Darum sprach das Gericht einen 23-Jährigen frei. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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