Die Kosten, die Krankenversicherte für einen Platz im Pflegeheim aufbringen müssen, sind zuletzt deutlich gestiegen. Das zeigen neue Daten des Verbands der Ersatzkassen in Deutschland (VDEK). Bei einem Aufenthalt von bis zu 12 Monaten Dauer steigen die Gesamtkosten von 2.199 Euro (Juli 2022) auf 2.548 Euro (Juli 2023). Dies entspricht einem Anstieg von rund 16 Prozent. Bei längeren Heimaufenthalten steigen die Kosten ebenfalls – wenn auch nicht ganz so stark, wie die Statista-Grafik verdeutlicht.
Der VDEK geht vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifentwicklung und der neuen Personalbemessung davon aus, dass die Eigenanteile bis zum Jahresende weiter ansteigen werden. Seit dem 1. September 2022 muss eine Pflegeeinrichtung, um als solche zugelassen zu sein, entweder selbst tarifgebunden sein oder ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe von in der Region anwendbaren Pflege-Tarifverträgen entlohnen. Zum 1. Juli 2023 tritt zudem die neue Vorgabe zur Personalbemessung in der Pflege in Kraft. Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung muss dann den individuellen Personalbedarf berechnen und entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten. Für die tatsächliche Umsetzung gilt ein Übergangszeitraum bis 2025.
Neben der Eigenbeteiligung an den eigentlichen Pflegekosten müssen Versicherte auch Beiträge zu den Investitionskosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bezahlen (in der Grafik orange bzw. gelb dargestellt). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen. Dazu gehören zum Beispiel Aufwendungen für Mahlzeiten und die Zimmerreinigung. Diese Kosten sind – mit wenigen Ausnahmen – für alle Bewohner gleich. Zusätzlich zu den genannten Leistungen bei vollstationärer Pflege bekommen Personen in den Pflegegraden 2 bis 5 einen weiteren Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Dieser Anspruch besteht erst seit dem 1. Januar 2022.
Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Investitionskosten zu zahlen, beteiligen sich in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westphalen und Mecklenburg-Vorpommern die Sozialhilfeträger mit dem so genannten Pflegewohngeld an den Investitionskosten. Auskünfte dazu erhalten Sie direkt bei den Pflegeeinrichtungen oder den Sozialämtern.
In Deutschland wächst die Zahl der Menschen, die über 80 Jahre alt sind, in den kommenden Jahrzehnten übrigens deutlich. Eine Folge: es wird hierzulande immer mehr pflegebedürftige Menschen geben. Wie die Statista-Grafik zeigt, rechnet das Bundesgesundheitsministerium bis 2050 mit sechseinhalb Millionen pflegebedürftigen Menschen, die Zahl der Menschen über 80 erreicht fast die Zehn-Millionen-Marke.
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