Während der gesamten Bauzeit von etwa sechs Jahren bleiben beide Fahrtrichtungen befahrbar. Zunächst wird die Brückenhälfte in Richtung Hanau ersetzt, während der Verkehr über die Brücken in Fahrtrichtung Dortmund geführt wird. Anschließend wird die Brückenhälfte in Fahrtrichtung Dortmund abgebrochen und neu errichtet.
Lärmschutz gilt besondere Aufmerksamkeit
Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sind Lärmschutzwände auf der Talbrücke mit einer Höhe von 7,25 Meter an den Seitenrändern und einer Mittellärmwand von fünf Meter Höhe vorgesehen. Die Planfeststellungsbehörde hat zusätzlich betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern umfangreiche Ansprüche auf passiven Schallschutz vor Baulärm, Verkehrslärm oder Gesamtlärm gewährt. Hier geht es vor allem um Belastungen durch die A 45, die Bahn und die Bundesstraße B 277. „Die Baustelle wird nicht ohne Auswirkungen auf die umliegenden Wohnviertel bleiben. Darum legen wir großen Wert auf den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Bau- und Verkehrslärm“, sagte Al-Wazir. Weitere Entschädigungsansprüche bestehen für Beeinträchtigungen durch Lärm in Außenwohnbereichen sowie für die durch die hohen Lärmschutzwände verursachte zusätzliche Verschattung an den nördlich der Talbrücke liegenden Gebäuden.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme von knapp 180 Mio. Euro werden vom Bund getragen.
OV von Land Hessen
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