Grundsteuer-Umstellung: Hier finden Eigentümer jetzt ihre wichtigsten Daten

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Die Grundsteuer wird ab diesem Jahr neu berechnet.

Dafür müssen alle Eigentümer in Deutschland dem Finanzamt eine ganze Menge Daten zur Verfügung stellen.

Stichtag für die Berechnung ist der 1. Januar 2022.

Wir erklären, welche Daten Sie brauchen und wo Sie diese finden.

 

Einen Auszug aus dem Grundbuch

Hier finden sie die Flurnummer und die Grundstücksgröße.  Haben sie diesen (Grundbucheintrag) nicht parat, müssen sie einen Auszug vom Grundbuchamt bestellen, Der kostet sie 10 €.

Beim Kaufvertrag sollten idealerweise die Baupläne oder/oder die Versicherungspolicen beiliegen – dort können sie Angaben entnehmen. Allerdings müssen Hausbesitzer die Daten auf Aktualität und mit Blick auf nachträgliche Um/ Anbauten überprüfen – wenn nichts vorliegt, können Eigentümer im Grundbuch z.b. die Grundstücksfläche und die Registrierungsnummer also die Flurnummer eines Anwesens herausfinden.

Wenn die Wohnfläche nicht kennt muss selbst nachmessen oder für einige hundert Euro einen Vermesser oder Architekten beauftragen –  Wichtig ist dass man nur Flächen die auch tatsächlich zur Wohnfläche zählen dazuzählt ( Keller und Abstellräume gehören beispielsweise nicht dazu.)

Anzahl kleiner mittlerer und großer Wohnungen.

  • Hier gilt eine kleine Wohnung ist unter 60 Quadratmeter groß
  • eine mittlere zwischen 60 und 100 Quadratmeter
  • groß ist eine Wohnung über 100 Quadratmeter
  • Dazu kommt noch die Anzahl von Garagen und Stellplätzen

Art der Nutzung

Für die aus der Nutzung erforderlichen Angaben ist kein Behördengang nötig hier müssen Sie wissen ob Sie Ihr Eigentum bewohnen oder als Gewerbe nutzen. Das ist leicht.

Bei Immobilien unterscheidet man zwischen ein oder Zweifamilienhaus, Mietshaus oder Eigentumswohnung. Unbebaute Grundstücke werden ebenfalls besteuert

Bodenrichtwert

Diesen können Sie wieder kostenlos über das BORIS Online-System auslesen. Allerdings sind in einigen Teilen der Republik die neuen Richtwerte für das Jahr 2022 noch nicht eingepflegt.

Sie kommen erst in einigen Monaten in Baden-Württemberg Bayern und dem Saarland sind über Boris grundsätzlich keine Daten verfügbar.

Dort müssen Eigentümer den Bodenrichtwert beim jeweiligen Gutachterausschuss ihres Landkreises Anfragen  – das kostet in der Regel eine Gebühr in München z.b. 30 € pro Einzelauskunft

Baualtersklasse

In der Regel ist hier das Baujahr gemeint – wer die Immobilie allerdings in den vergangenen Jahren kernsaniert hat, dem könnte es passieren, dass dieses Gebäude als Neubau eingeordnet werden wird.

Das Einheitswert-Aktenzeichen

…finden Eigentümer auf ihrem Grundsteuerbescheid.

Die Abgabe dieser Daten ist voraussichtlich bis Ende Oktober 2022 zu tätigen. 

Es ist damit zu rechnen dass gerade Gutachterausschüsse und Grundbuchämter durch viele Anfragen faktisch überlastet werden. Man sollte also rechtzeitig anfangen die Daten zu sammeln.

Es ist geplant, dass sie ab 1. Juli ihre Daten hochladen können. Ein ELSTER-ZUGANG ist erforderlich.

 

Hier nochmals alles im Videoformat:

 

 

Wir bitten um Entschuldigung – irgendwie gab es in diesem Beitrag ein paar Verschiebungen – wir haben sie korrigiert


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