Das Mitführen von Waffen und Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern in Bereichen der Innenstadt ist ab dem 23.September 2024 ganztägig untersagt.
Die Stadt hat diese Waffentrageverbotszone mittels Rechtsverordnung eingerichtet. Basis dafür sind statistische Daten der Landespolizei, die eine Häufung von mit Waffen oder Messern begangene Straftaten in einem bestimmten Bereich aufweisen.
Ordnungsdezernent Heiko Lehmkuhl erklärt dazu: „Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität. Mit der Einrichtung dieser Waffentrageverbotszone setzen wir ein klares Zeichen gegen Gewalt in unserer Stadt. Waffen und Messer haben an belebten Orten wie der Innenstadt nichts zu suchen. Die Waffentrageverbotszone ist als ein Teil von vielen Sicherheitsmaßnahmen zu sehen und wird zunächst für drei Jahre erprobt, um die Wirkung der Maßnahme beurteilen zu können.“
Mit der Einrichtung der Verbotszone haben die Kräfte von Landes‐ und Stadtpolizei die Möglichkeit, Waffen, insbesondere Messer, zu beschlagnahmen, bevor sie bei Gewaltverbrechen eingesetzt werden. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass sich diese Maßnahme bewährt hat und sich positiv auf die Sicherheit auswirkt.
Das Verbot gilt ab dem 23. September 2024 täglich von 0 bis 24 Uhr und erstreckt sich über Flächen der Stadtteile „Mitte“, „Nord‐Holland“ und „Wesertor“ und wird umgrenzt im Norden durch die „Heinrichstraße“ (nördlich des Holländischen Platzes), im Osten von der „Henschelstraße“ bis einschließlich „Müllergasse“, im Süden durch den „Entenanger“ einschließlich „Königsplatz“ sowie im Westen durch die „Spohrstraße“ einschließlich der „Hoffmann‐von‐Fallersleben‐Straße“. Eine Beschilderung der Zone erfolgt in den kommenden Wochen.
Die Rechtsverordnung zur Waffentrageverbotszone mit den festgelegten Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb des Bereiches sowie einer Kartenansicht ist im Amtsblatt der Stadt Kassel veröffentlicht und online zu lesen unter: https://www.kassel.de/amtsblatt/Amtsblatt_2024_46_Sonderausgabe.pdf
In den Gebieten gilt das allgemeine Waffenverbot, „Waffen“ im Sinne des Waffengesetzes, beispielsweise Schusswaffen, Hieb‐ und Stoßwaffen, Spring‐, Fall‐ und Faustmesser sowie alle Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern sind in der Zone verboten. Aber auch andere tragbare Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise dazu geeignet sind andere Personen erheblich zu verletzen und im Waffengesetz als Waffe deklariert werden, sind verboten und können durch die Sicherheitskräfte beschlagnahmt werden.
Nordhessens Polizeipräsident Konrad Stelzenbach begrüßt die Einrichtung der Waffenverbotszone als wichtigen Baustein, die Sicherheit in der Kasseler Innenstadt weiter zu erhöhen: „Wenn keine Waffen oder Messer mitgeführt bzw. frühzeitig bei einer Kontrolle sichergestellt werden, verringert dies die Wahrscheinlichkeit von Gewaltverbrechen und die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich sicherer.“
Die Polizei sowie die Stadtpolizei werden die Einhaltung der Verbotsregelungen kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden. Für das Mitführen von Waffen und Messern in der Verbotszone drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Ausgenommen von dem Verbot sind etwa Polizisten, Stadtpolizei, Sicherheitsbedienstete oder Handwerker und Gewerbetreibende, die für ihren Beruf mit Messern oder anderen Gegenständen, die vom Waffengesetz erfasst sind, zu tun haben.
لذا انتبه عزيزي السكين
هذه القواطع غير مؤذية تماماً
ليس بالنسبة للأشخاص الذين تريد أن تقطعهم، ولكن بالنسبة لك، لأنك لن تواجه أي مشاكل معهم أثناء عمليات التفتيش
Merke er also auf, lieber Messermann,
solche Teppichmesser sind völlig ungefährlich.
Zwar nicht für die Leute die du aufschlitzen willst aber für dich, denn damit wirst du bei Kontrollen keine Probleme haben. Wenn noch alles denkt, dass solche Verordnungen völliger Blödsinn sind, der hebe einfach mal die Hand!