2G-Bändchen des Weihnachtsmarktes gelten nun auch für den Einzelhandel

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Für die laut Landesverordnung geltenden 2G-Zugangskontrollen im Einzelhandel soll es jetzt in Kassel während der Vorweihnachtszeit erhebliche Erleichterungen geben: Die Stadt Kassel erkennt ab sofort das 2G-Bändchen – das sich beim Märchenweihnachtsmarkt etabliert hat – auch als Zugangsnachweis für den Einzelhandel an. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hatte kürzlich die Rechtmäßigkeit bestätigt.

In Kassel werden die Bändchen an Zugängen der 2G-Zonen des Märchenweihnachtsmarktes ausgegeben. Hierfür muss bereits ein expliziter 2G-Nachweis erbracht werden, der jetzt beim Betreten von Geschäften nicht wiederholt werden muss. Die Farbe der Bändchen wechselt täglich, sodass der 2G-Nachweis tagesaktuell erforderlich ist. In den Geschäften sind die farbigen Bändchen nicht erhältlich. Der Zutritt zu den Geschäften ist weiterhin auch ohne Bändchen nach der aktuell geltenden 2G-Regel möglich.

 

2G-Nachweise sind weiterhin mitzuführen

Der Impf- beziehungsweise Genesenennachweis ist weiterhin mitzuführen. Bei Aufforderung ist dieser trotz eines 2G-Bändchens während der Einlasskontrolle in die Geschäfte vorzuzeigen. Der Einzelhandel ist aufgrund dieser Erleichterung nicht von der Kontrollpflicht entbunden. Dementsprechend finden stichprobenartige Kontrollen der 2G-Bändchen statt.


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