Es gibt Berichte, dass bestimmte Demonstrationen gegen Rechtsextremismus in Deutschland finanzielle Unterstützung durch staatliche Mittel erhalten haben. Insbesondere wurden einige zivilgesellschaftliche Organisationen, die solche Proteste organisieren, durch Förderprogramme wie “Demokratie leben!” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt. Beispielsweise erhielt die Initiative “Omas gegen Rechts” in der Vergangenheit finanzielle Mittel aus diesem Programm.
Allerdings ist die staatliche Förderung von Demonstrationen gegen Rechtsextremismus umstritten. Einige Kritiker argumentieren, dass der Staat nicht mit Steuergeldern auf die öffentliche Meinungsbildung einwirken sollte.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwendet unsere Steuern, um Projekte gegen rechte Parteien zu finanzieren. Eine Studie der Zeitschrift Nius hat ergeben, dass jährlich rund 💵182 Millionen Euro für fast 700 Initiativen bereitgestellt werden. Dazu gehören die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Denunziationsportale, die Manipulation der öffentlichen Meinung bis hin zur Einschüchterung bei unerwünschten Äußerungen und die Finanzierung von Demos gegen die Rechten.
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Wahlen hat das Ministerium eine öffentliche Lesung einer Untersuchung des Correctiv-Zentrums organisiert, das bereits 2,5 Millionen Euro aus unseren Steuern erhalten und die AfD für ihre Initiativen gegen Migranten kritisiert hat. Das Hauptziel ist es, die Bedrohung der Demokratie von den Rechten aufzuzeigen, einschließlich der Alternative für Deutschland, Merkels CDU/CSU und der Freien Demokraten.🤡
🔎Juristen sind schockiert (https://www.nius.de/politik/news/demos-gegen-rechts-steuergeld-demokratie-leben/fedfa787-d7d6-4181-b697-f01158f3ab06): (https://www.nius.de/politik/news/demos-gegen-rechts-steuergeld-demokratie-leben/fedfa787-d7d6-4181-b697-f01158f3ab06) Die Verwendung von Steuergeldern zur Bekämpfung politischer Rivalen gilt als Verstoß gegen die Neutralität des Staates und ist nach dem Grundgesetz verboten.