Kassel (ots) – Zwei Fälle, in denen Bürger auf Kasseler Polizeidienststellen eine Übungshandgranate und Zünder für Sprengkörper abgegeben haben, geben Anlass, dass das Polizeipräsidium Nordhessen über die Gefahren und Möglichkeiten der derzeit geltenden Waffenamnestie aufklärt.
Wer unerlaubt Waffen und Munition besitzt und diese bei einer Polizeidienststelle oder Waffenbehörde abgibt, wird wegen des unerlaubten Besitzes derzeit nicht bestraft. Grundlage dafür ist die aktuelle Amnestie-Regelung, die seit 6. Juli 2017 und noch bis 1. Juli 2018 gilt. Ziel der aktuell andauernden Waffenamnestie ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder geerbte Waffen, straffrei und unbürokratisch abzugeben. Darunter fallen beispielsweise Nunchakus, Wurfsterne, Einhandmesser, Butterfly-Messer und jegliche Schusswaffen, ob “scharfe” oder sogenannte Schreckschusswaffen.
Der Transport von Waffen und Munition ist mit Gefahren verbunden. Schusswaffen sind daher von Waffenbesitzern entladen zu transportieren. Das heißt, die Munition bzw. Magazine müssen entnommen werden. Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen sind durch den Waffenbesitzer ebenfalls in geeigneter Weise zu verstauen bzw. zu verpacken. Zwei Fälle sorgten zuletzt für besondere Maßnahmen.
Handgranate beim Polizeirevier Ost abgegeben
Hochsensibel und besonders aufmerksam wurden die Beamten des Polizeireviers Ost am Sonntag, dem 8. Oktober, als ein 67-Jähriger aus dem Landkreis Kassel mit einer Handgranate, einer Schreckschusswaffe und dazugehöriger Munition auf der Wache erschien und sich auf die Waffenamnestie-Regelung berief. Er hatte die Gegenstände geerbt und wollte sie nun bei der Polizei abgeben. Da nicht sicher war, ob es sich um eine echte oder eine Übungshandgranate handelte, setzten sich die Beamten mit dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung. Nach Übermittlung eines Fotos fuhr ein Fachmann des Räumdienstes sicherheitshalber zum Revier Ost und inspizierte dort die Granate. Als diese zweifelsfrei als Übungshandgranate identifiziert wurde, nahm der Mitarbeiter sie im Einverständnis mit dem Besitzer zur anschließenden Verwertung mit. Entgegen einer echten Handgranate, sie wäre nicht von der Amnestie gedeckt, sondern fiele unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, konnte der 67-Jährige die Schreckschusswaffe und die Munition abgeben, ohne dafür belangt zu werden.
Jahrzehnte alte Zünder für Sprengmittel abgegeben
Auch nicht von der Waffen-Amnestie gedeckt ist ein zweiter Fall, der am selben Tag bekannt wurde. Am Nachmittag erschien ein 76-Jähriger aus Kassel in Begleitung seines 51 Jahre alten Sohnes beim Polizeirevier Mitte. Sie gaben auf der dortigen Wache ein Kästchen mit zehn Zündern für Sprengkörper sowie eine Platzpatrone ab. Die Zünder habe der Sohn vor Jahrzehnten gefunden. Der Vater habe sie ihm damals abgenommen und beiseite gelegt. Nun hatten sie das Kästchen wiederentdeckt und wollten es abgeben. Die Beamten stellten die Zünder sicher und deponierten sie sofort im geschützten Munitionsbunker des Innenstadtreviers. Da das Sprengstoffgesetz greift, nahmen sie Kontakt mit dem Hessischen Landeskriminalamt auf, um den weiteren Transport zu regeln.
Die beiden Fälle geben Anlass für einen wichtigen polizeilichen Hinweis: Wenn Unsicherheiten beim Umgang mit Waffen, Munition oder auch Sprengmittel sowie unbekannten Stoffen bestehen, sollte zunächst Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden, um die Modalitäten einer gefahrlosen Übergabe abzustimmen.
Polizeipräsidium Nordhessen
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