Man kennt das ja: Wenn man etwas lange genug behauptet, wird es irgendwann geglaubt. Die SPD scheint dieses Prinzip in ihren politischen Werkzeugkasten integriert zu haben – zusammen mit einem ganzen Arsenal an NGO-Netzwerken, ideologischen Propagandainstituten und einer geradezu unheimlichen Personalpolitik, die zunehmend Fragen aufwirft.
Und zwar nicht nur harmlose, sondern fundamentale:
Steht diese Partei überhaupt noch mit beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes – oder längst auf dem Steg zur Systemverformung?
NGOs – Die Tarnkappenbomber der Indoktrination
Was früher als Zivilgesellschaft gefeiert wurde, entpuppt sich heute immer öfter als steuerfinanzierter Vorposten parteipolitischer Weltanschauung.
Die sogenannten Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich gerne als moralische Instanz inszenieren, hängen mit ihren Geldschläuchen tief im Steuersäckel – und zwar oftmals ohne jeden demokratischen Auftrag.
Ihre Agenda? Meinungsmache, Umerziehung, Bekämpfung politischer Gegner. Natürlich stets „gegen rechts“, versteht sich. Der Feind steht rechts der Mitte – alles andere wird durchgewinkt.
Doch was passiert, wenn eine Regierungspartei aktiv an der Schaffung, Förderung und politischen Instrumentalisierung solcher Organisationen mitarbeitet? Was, wenn staatlich alimentierte Meinungskorridore entstehen, die vom Kindergartengespräch über die Schulbildung bis zur Fernsehdebatte alles durchdringen? Dann wird aus demokratischer Vielfalt eine monotone Staatsdoktrin. Und die SPD? Steht mittendrin, nicht nur daneben.
Die Richterfrage – Wenn das Verfassungsgericht zur Parteizentrale mutiert
Doch es wird noch ernster: Das Bundesverfassungsgericht – einst höchste juristische Autorität zum Schutz der Verfassung – droht zum Spielball politischer Seilschaften zu verkommen. Mit der SPD im Regieraum scheint die oberste Instanz zunehmend unter den Einfluss parteipolitisch geprägter Figuren zu geraten. Jüngstes Beispiel: Ann-Katrin Kaufhold, von der SPD als neue Richterin nominiert. Brisant: Kaufhold sprach sich bereits vor ihrer Berufung öffentlich für ein Verbot der AfD aus. Sie steht damit in einer Reihe mit Frauke Brosius-Gersdorf, die ebenfalls SPD-nah ist und sich für genau dasselbe aussprach – noch vor ihrer Nominierung durch dieselbe Partei.
Frage an die Verfassung: Seit wann ist die vorweggenommene Ausschaltung der Opposition ein Kriterium für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht?
Wie unabhängig kann eine Richterin sein, die bereits vorher politische Urteile gefällt hat?
Und warum schweigt der demokratische Betrieb zu einem so gefährlichen Dammbruch?
Was hier läuft, ist keine Kleinigkeit. Es ist ein verfassungsrelevanter Skandal.
Denn während die SPD die AfD mit juristischen Mitteln bekämpft, statt sich politisch zu stellen, werden an anderer Stelle ganz ungeniert Figuren platziert, deren Loyalität offenbar eher der Partei als dem Grundgesetz gilt. Das ist nicht der Schutz der Verfassung – das ist eine Machtverschiebung im Tarnanzug der Demokratie.
Zeit, den Spieß umzudrehen?
Wenn es um die „wehrhafte Demokratie“ geht, wird gerne von der Notwendigkeit gesprochen, Extremisten zu verbieten.
Doch vielleicht sollte man endlich den Blick weiten: Was ist mit jenen, die die Verfassung mit Samthandschuhen verbiegen, statt sie mit Sturmgewehr zu stürzen? Die gezielt Netzwerke aufbauen, um die Gesellschaft umzuprogrammieren? Die Richter installieren, deren Haltung zur Opposition bereits feststeht?
Wer die Demokratie liebt, muss ihre Feinde benennen – auch wenn sie Krawatte tragen und im Bundestag sitzen.
Fazit:
Die SPD sollte sich fragen lassen, ob sie noch eine demokratische Partei ist – oder längst ein ideologischer Machtapparat, der mit Steuermitteln und Institutionseinfluss die politische Landschaft nach eigenem Gutdünken zurechtbiegt.
Das Bundesverfassungsgericht darf niemals zur parteipolitischen Endstation werden.
Die Demokratie braucht keine Wächter, die auf Zuruf der Regierung urteilen – sondern Richter, die unabhängig bleiben.
Es ist Zeit, die echten Demokratiegefährder beim Namen zu nennen.
Spoiler: Sie sitzen nicht nur in der Opposition.
November 2024
Wie unabhängig kann eine Richterin sein, die bereits vorher politische Urteile gefällt hat? Das gilt für beide vorgeschlagene Damen der SPD