So fährt das Fahrrad Auto

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ADAC gibt Tipps zum richtigen Transport von Fahrrädern und Pedelecs

Pfingsten steht vor der Tür und viele Deutsche werden die gelockerten Reisebeschränkungen zum Anlass für einen Ausflug nehmen. Wer dabei sein Fahrrad mitnehmen möchte, nutzt oft das Auto für den Transport der Zweiräder.

Wer die Räder nicht im Auto transportieren kann oder will, ist auf externe Trägersysteme angewiesen. Damit ein sicherer Transport am Auto gewährleistet ist und die Räder auch in kritischen Situationen zuverlässig auf dem jeweiligen Träger halten, gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten:

Kennzeichen und Bremsleuchten dürfen durch den Träger und die Fahrräder nicht verdeckt werden. „Bei Kupplungsträgern müssen Sie sich vor der ersten Fahrt noch ein drittes Kennzeichen besorgen“, so Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. „Bei Heckklappenträgern gilt, dass eine eventuell vorhandene dritte Bremsleuchte nicht verdeckt werden darf.“ 

Entfernen Sie vor Fahrtantritt alle nicht festverbauten Teile am Fahrrad wie Tacho, Trinkflaschen, Satteltaschen oder Kindersitze. Auch die Akkus von Pedelecs sollten aus Sicherheits- und Gewichtsgründen entfernt werden. Anderenfalls können sich die Gegenstände während der Fahrt lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Halten Sie unbedingt die angegebene maximale Traglast ein. Das gilt nicht nur für die Trägersysteme selber, sondern auch für die maximale Dachlast oder die maximale Stützlast der Anhängerkupplung. Vor allem bei schweren Pedelecs ist die Maximallast schnell erreicht, weil das Gewicht des Fahrradträgers hinzu gerechnet werden muss.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, die Räder außen am Auto anzubringen, welche alle ihre spezifischen Vor- und Nachteile haben: Kupplungsträger, Heckklappenträger und Dachträger. Kupplungsträger können leicht beladen werden und transportiert die Räder im „Windschatten“. Der Fahrzeugschwerpunkt verschiebt sich jedoch nach hinten und die Räder verschmutzen vor allem bei Nässe leicht. Vorsicht ist zudem bei der Wahl der Anhängerkupplung geboten. Durch die hohen Klemmkräfte der Befestigung eignet sich nicht jedes Modell. 

Heckklappenträger sind einfach zu beladen und geben den Fahrrädern in der Regel einen guten Halt, bieten aber nur eingeschränkten oder gar keinen Zugang zum Kofferraum und eignen sich nicht für jedes Fahrzeugmodell.
Dachträger sind die preisgünstigste Variante, erhöhen jedoch deutlich Luftwiderstand und Kraftstoffverbrauch und sind schwierig zu beladen. Für Pedelecs eignen sie sich aufgrund des hohen Fahrradgewichts nur bedingt. (Achtung: maximale Dachlast beachten!) Auch bei niedrigen Unterführungen, Brücken und Parkhäusern ist Vorsicht geboten – schließlich erhöht sich das Fahrzeug durch die Fahrräder deutlich.

Alle außen angebrachten Räder haben zudem Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs. So erhöht sich je nach System nicht nur der Luftwiderstand und der Kraftstoffverbrauch, auch das Lenk- und Bremsverhalten kann sich spürbar verschlechtern. Ist in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Systems nichts anderes vermerkt, empfiehlt der ADAC eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h einzuhalten. Die Fahrräder sollten nie mit Planen abgedeckt werden, da dies den Winddruck, welcher auf den Träger wirkt, deutlich erhöhen kann.

Nutzen Sie auf jeden Fall alle vorhanden Befestigungsmöglichkeiten für das Fahrrad. Nur die Rahmenklemme zu nutzen reicht nicht, da die Räder aus den Führungsschienen springen können. Befestigen Sie daher auch die Laufräder mit den jeweiligen Ratschen oder Gurten.

Cornelius Blanke hat noch einen Tipp für Pedelecfahrer mit Mittelmotor: „Wenn Sie einen Kupplungsträger anschaffen wollen, achten Sie vorher darauf, ob die Räder aufgrund des breiteren Tretlagers auf den Träger passen.“

Achtung: Für einige europäische Länder gelten Sonderregeln bei der Mitnahme von Fahrrädern am Heck. In Italien und Spanien muss zum Beispiel mit mindestens einer speziellen Warntafel auf die überstehende Ladung aufmerksam gemacht werden. Die Beschaffenheit der Warntafel ist vorgeschrieben und in den jeweiligen Ländern unterschiedlich. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder.

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