Masern-Impfpflicht praxistauglich ausgestalten

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“Der Hessische Städtetag will den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Infektionskrankheiten durch eine Erhöhung der Impfquote verbessern.

Allerdings sind wir nicht dazu bereit, die Umsetzung des Masernschutzgesetzes allein zu bezahlen, und der Gesetzentwurf muss noch praxistauglich ausgestaltet werden.”

So fasst der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Hessischen Städtetages, Marburgs Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies, das Ergebnis der heutigen Beratung zusammen. Nach Einschätzung der kommunalen
Praxis weist der von Bundes-Gesundheitsminister Spahn vorgelegte Entwurf eines Masernschutzgesetzes noch einige Schwachstellen auf, die dringend beseitigt werden müssen.

Konkret bemängelt der Gesundheitsausschuss, dass der Entwurf des Masern-Schutzgesetzes einen viel zu ambitionierten Zeitplan vorsieht, zu wenig flexibel ist und kein Wort zu den Kosten verliert. Allein die für das Gesetzgebungsverfahren notwendige Zeit sorgt dafür, dass die zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes im Herbst diesen Jahres und dem 31.7.2020 noch verbleibende Zeit viel zu kurz ist, um den Impfstatus von hunderttausenden von Menschen zu überprüfen.

Darüber hinaus gibt es schwerwiegende andere Aspekte des Gemeinwohls, die berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise ist es undenkbar, ein Kind, das aufgrund einer akuten Gefährdungslage dringend in eine Einrichtung der Jugendhilfe aufgenommen werden muss, nicht aufzunehmen, nur weil der Impfstatus unklar ist. Schließlich fällt auf, dass der Gesetzentwurf keinerlei Zahlungen an die Kommunen vorsieht, die
die aufwendigen Kontrollen in Kindergärten und anderen Gruppeneinrichtungen durchführen müssen. “Der Bund betreibt hier Gesundheitspolitik auf Rechnung der Kommunen” bemerkt OB Dr. Spies abschließend.

Hessischer Städtetag


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