Errichtung von Zebrastreifen im Grenzweg und im Triftweg

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Anfang des Jahres fanden im Grenzweg und im Triftweg Verkehrszählungen statt. Die Zählgeräte waren im Grenzweg in Höhe der Haltestelle Alexander-Schmorell-Schule und im Triftweg in Höhe des provisorischen Zebrastreifens angebracht. Im Fokus der Zählungen standen insbesondere die Fußgängerquerungen, da diese nach den einschlägigen Richtlinien und gesetzlichen Regelungen ausschlaggebend für die Anlage von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) sind.

Zebrastreifen sollen nur angeordnet werden, wenn regelmäßig 50 bis 100 Fußgänger pro Stunde die Straße überqueren. Im Verlauf von Schulwegen sind bereits 30 Fußgängerquerungen ausreichend. Verkehrsdezernent Dirk Stochla sagt hierzu: „Die Anforderungen zur Einrichtung von Zebrastreifen sind streng. Insbesondere entlang von Schulwegen ist der Ermessensspielraum aber etwas größer. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir hier nun gleich an zwei Stellen zu positiven Entscheidungen kommen konnten.“

Der Zebrastreifen im Grenzweg wird im Frühjahr dieses Jahres oberhalb der Haltestelle Alexander-Schmorell-Schule errichtet werden, hier liegen die Voraussetzungen hinsichtlich der baulichen Gestaltung und der Beleuchtungsverhältnisse bereits vor.

Die Anlage eines stationären Zebrastreifens im Triftweg wird etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, da hier in den nächsten Jahren bauliche Anpassungen erfolgen müssen. Bis dahin bleibt der während der Baumaßnahme im vergangenen Jahr provisorisch errichtete Zebrasteifen bestehen.

documenta-Stadt Kassel


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