Wenn eine Professorin für Verfassungsrecht ernsthaft behauptet, ein vollständig entwickeltes Kind zwei Tage vor der Geburt habe noch keine Menschenwürde, dann stehen wir als Gesellschaft nicht am Abgrund – wir sind längst einen Schritt weiter.
Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, die ernsthaft für das höchste deutsche Gericht im Gespräch ist, vertritt diese absurde und brandgefährliche Position – und wird dafür nicht etwa aus dem Hörsaal geprügelt, sondern für Karlsruhe empfohlen.
Zwei Tage vor der Geburt: Was heißt das praktisch?
Man muss sich das einmal plastisch vorstellen, auch wenn es wehtut:
- Das Kind ist voll entwickelt. Es kann außerhalb des Mutterleibs atmen, schreien, trinken, fühlen, hören.
- Es dreht sich bereits in Geburtsposition, die Lunge ist reif, es hat vielleicht sogar Haare.
Und jetzt kommt Frau Brosius-Gersdorf und sagt:
Dieses Wesen besitzt noch keine Menschenwürde. Es darf abgetrieben werden.
Aber wie denn bitte?
Was heißt das „technisch“? Was stellt man sich unter einer „Abtreibung“ zwei Tage vor der Geburt vor?
- Option 1: Der medizintechnische Horrortrip.
Man könnte – juristisch ganz neutral gesprochen – das Kind im Mutterleib mit einer Giftspritze ins Herz töten, dann künstlich die Geburt einleiten und das tote Baby zur Welt bringen. Das klingt nicht nach einem medizinischen Eingriff, das klingt nach einem Protokoll aus den dunkelsten Kapiteln der Menschheitsgeschichte. - Option 2: Die „Teilgeburt“ – ein grausames Spiel mit Zentimetern.
In manchen US-Staaten wurde das als partial-birth abortion diskutiert: Der Kopf des Kindes bleibt noch kurz im Mutterleib, während der Körper schon draußen ist. Dann wird ein spitzer Gegenstand ins Gehirn gestoßen. Rein technisch legal, da das Kind noch nicht vollständig geboren ist. Wer das rechtfertigt, hat jede ethische Orientierung verloren. - Option 3: Geburt – und dann Tötung?
Bringt man das Kind lebend zur Welt, nur um es dann zu „entsorgen“, weil es angeblich noch nicht unter den Schutz der Menschenwürde fällt? Das nennt man nicht Abtreibung. Das nennt man Kindstötung. Früher wäre dafür das Strafrecht zuständig gewesen. Heute applaudiert die progressive Justiz-Elite?
Juristische Haarspalterei auf Kosten der Menschlichkeit
Was Frau Brosius-Gersdorf hier betreibt, ist keine scharfsinnige Rechtsanalyse.
Es ist eiskalte Relativierung des Menschseins. Sie zieht eine Linie, wo keine sein darf.
Zwischen „noch nicht Mensch“ und „jetzt Mensch“.
Zwei Tage Unterschied – und ein kompletter Rechtsstatuswechsel.
Als würden wir bei einer Melone entscheiden, ob sie noch zur Frucht oder schon zum Dessert gehört.
Was kommt als Nächstes?
- Der Rentner, der bald sterben wird, verliert seine Würde, weil das Lebensende „in greifbarer Nähe“ liegt?
- Der Komapatient hat keine Rechte, weil er „nicht ganz da“ ist?
Karlsruhe braucht keine Ideologen – sondern Gewissensmenschen
Wer so denkt, gehört nicht ans Bundesverfassungsgericht. Dort urteilt man nicht nach parteipolitischer Opportunität oder akademischer Modetorheit. Dort geht es um die letzten Fragen unseres Zusammenlebens: Leben. Würde. Schutz des Schwachen.
Dort darf nur sitzen, wer ein Rückgrat hat – kein Lineal.
Und wer einem wehrlosen Kind mit voller Absicht vor der Geburt das Lebensrecht abspricht, ist nicht „mutig“ oder „progressiv“. Er oder sie ist gefährlich.
Fazit:
Diese Debatte offenbart, wie weit sich gewisse Teile der politischen und akademischen Elite von der Realität entfernt haben. Es ist nicht nur absurd – es ist ein Anschlag auf unser Wertesystem. Wer bereit ist, ein Kind kurz vor der Geburt noch zu töten, der sollte sich nicht Richterrobe, sondern Moralstaubsauger überstreifen – um das letzte Restgewissen zu suchen.