Das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot

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Das Mäßigungsgebot ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht. Es ist für Bundesbeamte in § 60 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) geregelt und zählt zu den Grundpflichten der Beamten.

Genau dieses Mäßigungsgebot ist es, das eine politische Zurückhaltung vom Beamten fordert. So hat ein Beamter beispielsweise keinen Kugelschreiber sichtbar im Hemd zu tragen, mit einer Parteienwerbung darauf. Auch Kalender im Büro (mit Öffentlichkeitsverkehr) mit Firmenwerbung, sind ein Tabu. Ein absolutes Mäßigungsgebot und eine Neutralitätspflicht gehören zu den vornehmsten Pflichten eines Beamten.

Hand aufs Herz, wie würden sie sich fühlen, wenn sie aus einem der arabischen Länder kämen und hierzulande leben und sehen den Chef des Verfassungsschutzes mit solch einer Krawatte mit deutlichem Davidstern? Oder sie sind irgendwie aus Palästina geflüchtet oder haben dort durch den israelischen Terror ihre Familie verloren?

Thomas Haldenwang ist nicht Beamter, sondern auch Chef eines Geheimdienstes, denn ein solcher ist der Verfassungsschutz. Haldenwang trägt diesen besonderen Schlips offensichtlich oft und gern.

Thomas Haldenwang versucht sich immer mehr als politischer Akteur zu profilieren.

Er schaltet sich in politische Debatten ein. Am Ostermontag beispielsweise, hat er sich in einem Gastbeitrag dezidiert zu den Grenzen der Meinungsfreiheit geäußert.

Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, schreibt Haldenwang am Ostermontag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Auch wenn er die Aussage als vorsichtiger Jurist und Spitzenbeamter etwas einschränkt, ist das eine verfassungsrechtliche Provokation.

Man will Äußerungen auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze verfolgen. Was genau bedeutet das?

Es bedeutet nichts weiter als die massive Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Auch wenn Haldenwang das vielleicht anders sehen mag, so ist sie dennoch ein Freibrief, wenn auch mit – sehr weit gezogenen – Grenzen.


Nach Überzeugung des Verfassungsschutzpräsidenten radikalisiert sich die AfD zunehmend. Je erfolgreicher die AfD in Meinungsumfragen oder gar Wahlen abschneidet, desto häufiger und deutlicher warnt der Verfassungsschutzchef vor der Partei. Ist schon komisch oder? Zur Europawahl durfte er Gerichtlich Verboten nichts sagen, fing danach aber sofort wieder an.

AfD-Chef Tino Chrupalla warf dem Verfassungsschutzchef vor, nicht die AfD stehe außerhalb des Grundgesetzes, sondern vielmehr Haldenwang selbst, was durchaus ebenfalls einen gewissen Wahrheitsgehalt zu haben scheint.


Wie sich das Auftreten dieses Mannes sich mit seinem beamtenrechtlichen Mäßigungsgebot und seiner Neutralitätspflicht vereinbaren kann, ist mehr als fraglich.

Seine Äußerungen sind inhaltlich nicht selten inakzeptabel, und sie verraten ein gefährliches Verfassungsverständnis. Beides zusammen gepaart ist ein erbärmliches Zeugnis für eine deutsche Behörde und für den Verfassungsschutz im allgemeinen.


Der Verfassungsschutz in Deutschland ist grundsätzlich eine staatliche Behörde und unterliegt der Weisungsbefugnis der jeweiligen Regierung.

Es gibt sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Ämter für Verfassungsschutz, die jeweils in die Strukturen der Innenministerien eingebettet sind. Diese Weisungsgebundenheit bedeutet, dass der Verfassungsschutz formell den Vorgaben der Innenminister unterliegt.

Seine Aufgaben bestehen hauptsächlich darin, Bestrebungen zu beobachten, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die Kontrolle erfolgt auch durch parlamentarische Gremien (wie z. B. den Parlamentarischen Kontrollausschuss), die den Verfassungsschutz überwachen und Missbrauch verhindern sollen.

In der Praxis kann jedoch die Weisungsgebundenheit zu politischen Einflüssen führen, weshalb Kritiker gelegentlich eine parteiische Ausrichtung befürchten oder unterstellen. Der Verfassungsschutz wird daher in der Öffentlichkeit oft unterschiedlich wahrgenommen, je nachdem, wie seine Entscheidungen und Maßnahmen bewertet werden.

Zusammengefasst ist der Verfassungsschutz weisungsgebunden. Ein großer parteipolitischer Einfluss ist nicht abzusprechen. Gerade im Fall Haldenwang sieht man das sehr deutlich. Auch mit der Einstufung der AfD als “Gesichert Rechtsextrem”, wird deutlich, dass es sich hier um eine ” Auftragsarbeit “ handelt.

Als Bürger wünscht man sich da schon etwas mehr Neutralität!


Und natürlich ist klar, dass der Verfasser eines solchen Artikels zwangsläufig mal überprüft wird, auch wenn dies auf gar keinen Fall rechtens ist, denn es ist als Kommentar gekennzeichnet und ist freie Meinungsäußerung.

Toll oder?

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