Bundesregierung: Kürzung der Zahlungen an die Rentenversicherungen

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Die Bundesregierung hat in den letzten drei Jahren wiederholt die gesetzlichen Zahlungen an die Rentenversicherung gekürzt, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) berichtet. Bereits 2022 wurden vier Sonderzahlungen von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 gestrichen. Die Haushaltsgesetze für 2023 und 2024 haben außerdem die Erhöhung der Bundeszuschüsse für die Jahre 2024 bis 2027 um jeweils 1,2 Milliarden Euro jährlich reduziert. Der aktuelle Finanzplan sieht für 2025 bis 2027 weitere Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro vor.

Auch das Rentenpaket II der Ampel-Koalition führt zu niedrigeren Steuerzuschüssen. Laut der DRV sinken die Zuschüsse aufgrund veränderter Fortschreibungsregeln zwischen 2024 und 2027 um insgesamt 800 Millionen Euro.

Auswirkungen auf die Rentenversicherung und Beitragssätze

Insgesamt belaufen sich die Kürzungen im Zeitraum von 2022 bis 2027 auf zehn Milliarden Euro. Diese Einschnitte beschleunigen den Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage, wie die DRV erklärt. Die Belastung werde zunehmend auf die Beitragszahlenden verlagert, da sie die gekürzten Mittel auffangen müssen.

Die Rentenversicherung kritisiert zudem, dass immer mehr Leistungen, wie der Grundrentenzuschlag, nicht aus Rentenbeiträgen finanziert werden, während die Bundeszuschüsse gekürzt werden. Dies erhöhe die Last auf die Beitragszahlenden und führe ohne entsprechende Gegenfinanzierung zu höheren Beitragssätzen.

Vertrauensverlust durch die Bundesregierung

Die DRV wirft der Ampel-Koalition vor, durch diese haushaltspolitisch motivierten Kürzungen ihre Finanzierungszusagen nicht einzuhalten und somit das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Regierung zu gefährden.

Im Bundeshaushalt fließt ein erheblicher Anteil in die Rentenversicherung. Für 2025 sind 121 Milliarden Euro vorgesehen, was einen großen Teil des Gesamtbudgets des Ressorts Arbeit und Soziales von 179 Milliarden Euro ausmacht.

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