Scholz: Auswahlverfahren für Verfassungsrichter „im Ergebnis nicht demokratisch“

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Der frühere Bundesverteidigungsminister und Verfassungsrechtler Rupert Scholz hat das Verfahren zur Auswahl der Richter am Bundesverfassungsgericht scharf kritisiert. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung bezeichnete er es als „im Ergebnis nicht demokratisch“. Durch den Ausschluss der AfD fehle dem höchsten deutschen Gericht inzwischen die „demokratische Grundlegitimation“.

Das Problem: Trotz langjähriger Fraktionsstärke von AfD und Linken werden beide Parteien traditionell bei der Besetzung neuer Richterposten übergangen. In der Vergangenheit konnte die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag auch ohne ihre Stimmen erreicht werden – ein offener Konflikt blieb aus. Doch die aktuellen Mehrheitsverhältnisse zwingen nun dazu, Stimmen aus mindestens einer dieser bislang außenstehenden Fraktionen einzubeziehen.

Trotzdem beharren vor allem SPD, unterstützt von Union und Grünen, auf dem bisherigen Verfahren und ihrem Anspruch, drei Richter vorschlagen zu dürfen. Scholz sieht darin eine Missachtung demokratischer Gleichbehandlung. Er schlägt zwei Alternativen vor: Entweder müsse die Verteilung der Vorschlagsrechte den tatsächlichen Mehrheitsverhältnissen angepasst werden – oder man solle ganz auf feste Zuteilungen verzichten.

Eine Wahl mit einfacher Mehrheit lehnt Scholz ab. Das bewährte Zweidrittelverfahren garantiere seiner Ansicht nach „vernünftige Kompromisse“ und die Auswahl „politisch neutraler Persönlichkeiten“.

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