Wo Bürger nicht automatisch Wähler sind

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Die Teilnahme an nationalen Wahlen wird in Demokratien auf der ganzen Welt als ein grundlegendes Bürgerrecht angesehen. Einige Regierungen glauben sogar so fest an diesen Grundsatz, dass sie die Teilnahme an Wahlen zur Pflicht gemacht haben. Die Befürworter dieses Konzepts betrachten die obligatorische Teilnahme an Wahlen als eine Pflicht des Bürgers, die mit der Steuerpflicht, der Geschworenenpflicht oder dem Militärdienst vergleichbar ist. Außerdem führt sie zu einer höheren Wahlbeteiligung und somit besserer Repräsentation der Bürgerinteressen.

Wie die Statista-Infografik auf Basis der Daten des ACE Electoral Knowledge Network zeigt, gibt es in 88 Ländern der Welt keine obligatorische Eintragung in ein Wählerverzeichnis, wie es beispielsweise in Deutschland für Bürger:innen der Fall ist. Die USA sind das wohl prominenteste Beispiel für eine Demokratie ohne diese Form des Wahlrechts. Wer in den Vereinigten Staaten wählen will, muss sich vorher als Wähler:in registrieren – erst dann ist man zur Stimmabgabe berechtigt. Eine Hürde, die viele US-Amerikaner:innen nicht überwinden wollen, weshalb die Wahlbeteiligung in den USA traditionell eher gering ausfällt. Bei den letzten Präsidentschaftswahlen im Jahr 2020 hat diese bei etwa 66,4 Prozent gelegen. Es gibt aber auch Argumente gegen eine verpflichtende Stimmabgabe, wie zum Beispiel die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das Recht seine Stimme abzugeben, sollte gleichermaßen das Recht beinhalten, sich zu enthalten.

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